
Über 18? In vielen Fällen gibt es weiter Kindergeld.
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250 Euro im Monat: So gibt es weiter Kindergeld ab 18 Jahren
Pro Kind gibt es monatlich 250 Euro Kindergeld. Mit der Volljährigkeit endet die Zahlung oft - doch das ist nicht immer der Fall.
In diesen Fällen gibt es weiter Kindergeld
In vielen Fällen steht Familien das Kindergeld auch über den 18. Geburtstag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes zu. Damit das Geld weiter fließt, muss bei der Familienkasse ein Antrag gestellt werden. Aber in welchen Fällen hat der Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Ausbildung oder Studium
Beginnt ein volljähriges Kind nach Abschluss der Schulzeit eine Ausbildung oder ein Studium, gibt es bei der Fortzahlung des Kindergeldes keine Probleme - bei der Erstausbildung bleiben die Leistungen erhalten. Gleiches gilt für Bundesfreiwilligendienste und für das Freiwillige Soziale oder das Ökologische Jahr.
Suche nach Lehrstelle
Bei der Suche nach einem Aubildungsplatz gibt es ebenfalls Kindergeld. Allerdings muss das Kind in diesem Fall bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sein. Außerdem sollten Eltern nachweisen können, dass das Kind ernsthaft auf der Suche nach einer Lehrstelle oder einem Studienplatz ist. Dafür sollte mehr als eine Bewerbung pro Monat vorgewiesen werden können.
Übergangszeit
Hat das Kind bereits einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Tasche, gibt es auch dann Kindergeld, wenn sich der Ausbildungsbeginn nicht direkt an das Schulende anschließt - in dieser Zeit (höchstens 4 Monate), zahlt die Familienkasse die Leistungen weiter.
Praktikum
Übt das volljährige Kind nach Ende der Schulzeit schon mal für den gewünschten Beruf? Dann gibt es ebenfalls weiter Kindergeld. Laut Familienkasse ist aber wichtig, dass das Praktikum einen fachlichen Bezug zum angestrebten Beruf hat.
Behinderung
Leidet das Kind unter einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die es ihm unmöglich macht, selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, gibt es das Kindergeld weiter. Das ist Grundsätzlich der Fall wenn im Schwerbehindertenausweis oder einem ähnlichen Dokument das Merkzeichen „H“ (hilflos) eingetragen ist. Hier gilt zudem eine Besonderheit: In diesem Fall gibt es das Kindergeld ohne Altersbegrenzung.