
Viele Rentner in Deutschland verschenken einen Freibetrag, der ihnen monatlich 281 Euro sichert. Dabei reicht ein einfacher Antrag.
Foto: Monika Skolimowska/Symbolbild
281 Euro pro Monat! Tausende Rentner verschenken diesen Freibetrag
Seit 2021 gibt es den Rentenfreibetrag – doch nur wenige Rentner nutzen ihn. Wer ihn beantragt, kann mehr Geld im Alter haben.
Hunderte Euro für Rentner: Dieser einfache Antrag reicht
Wer im Alter nicht genug zum Leben hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung beantragen – und profitiert unter Umständen vom Rentenfreibetrag. Dieser beträgt aktuell bis zu 281,50 Euro im Monat und wird vom Einkommen abgezogen.
Rentenfreibetrag bringt 281 Euro monatlich
Seit der Einführung des Rentenfreibetrags im Jahr 2021 sollten rund 200.000 Rentnerinnen und Rentner profitieren. Tatsächlich nutzen laut dem Portal „Ihre Vorsorge“ nur rund 63.000 diese Möglichkeit. Hauptursache dürfte mangelnde Information sein. Denn der Freibetrag wird nur berücksichtigt, wenn die Grundsicherung aktiv beantragt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das sind die Voraussetzungen für den Freibetrag
Anspruch auf den Freibetrag haben Menschen mit mindestens 33 Jahren sogenannter Grundrentenzeiten. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit ebenso wie Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten für Angehörige, Zeiten der Krankheit, Reha oder auch der Wehrdienst. Wer diese Nachweise erbringt, kann den entscheidenden finanziellen Spielraum gewinnen.
Rechenbeispiel zeigt Wirkung des Freibetrags
Ein Rentner mit 1580 Euro Nettoeinkommen und 835 Euro Warmmiete hätte ohne Freibetrag keinen Anspruch auf Grundsicherung. Mit Freibetrag sinkt das anrechenbare Einkommen auf 1.298,50 Euro – abzüglich Miete bleiben nur 463,50 Euro. Da dies unter dem Regelbedarf von 563 Euro liegt, besteht Anspruch auf eine ergänzende Sozialleistung.
Fazit: Antrag notwendig, Freibetrag nicht automatisch
Wichtig: Der Rentenfreibetrag wird nur im Rahmen der Grundsicherung berücksichtigt, die aktiv beantragt werden muss. Anders als der Grundrentenzuschlag, den die Rentenversicherung automatisch prüft, liegt die Verantwortung hier bei den Betroffenen. Zudem darf das Vermögen 10.000 Euro nicht übersteigen, um förderfähig zu sein. Das berichtete finanz.de. (dm/fk)