
Bei Nichtabgabe riskieren Eigentümer Verspätungszuschläge oder eine Schätzung ihrer Daten.
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An Grundsteuererklärung denken - Frist endet bald
In drei Wochen läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab, die auf Ende Januar 2023 verschoben wurde. Was Eigentümer beachten sollten.
Nicht bis zum letzten Tag der Frist warten
„Wir raten, die Abgabe der Erklärung nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben, da es dann möglicherweise wieder zu Serverüberlastungen kommen kann, wie sie aufgrund des großen Ansturms zu Beginn der Eingabefrist, Anfang Juli 2022, zu beobachten waren", erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus&Grund Landesverband Bremen e.V.
Auch Papierform braucht Bearbeitungszeit
„Wer für die Eingaben seiner Daten über das "Elster"-Portal einen neuen Account anlegen musste und die beantragten Aktivierungsdaten nicht rechtzeitig genutzt hat, muss den Vorgang nun von vorne beginnen und erneut auf Post der Finanzverwaltung warten“, so der Landesgeschäftsführer. „Selbst die mögliche Erklärung in Papierform braucht seine Zeit.“
Über die Hälfte der Erklärungen fehlen noch
Bis dato sind nicht einmal 50 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Die Abgabe der Erklärung ist Pflicht. „Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Grundsteuererklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden", warnt Vergau. Bei Nichtabgabe der Erklärung kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In beiden Fällen – Verspätungszuschlag und Schätzung – bleibt für Eigentümer allerdings die Pflicht zur Abgabe der Erklärung bestehen.