
Urlaubsfrust im Hotel: Diese Reisemängel sind wirklich ersatzpflichtig
Foto: Swen Pförtner
ARAG-Rechtstipps: Was Urlauber bei Mängeln wirklich einfordern können
Gerichte haben bei Reisemängeln klare Grenzen gezogen – zu große Entfernungen oder falsche Zimmer können teuer für Veranstalter werden.
In Düsseldorf wurde kürzlich ein Fall verhandelt, der vielen Familien bekannt vorkommen dürfte: Gebucht war ein Familienzimmer mit separatem Schlafzimmer – bekommen hat der Urlauber eine Juniorsuite mit kombiniertem Wohn- und Schlafraum. Die Unterkunft sei für die Reise mit Kind ungeeignet gewesen, argumentierte der Vater. Das Landgericht Köln stimmte zu: Die Abweichung sei erheblich, eine Entschädigung gerechtfertigt. Für den verpassten Urlaubsgenuss bekam der Kläger 55 Prozent des Reisepreises zurück, seine Tochter immerhin 52 Prozent.
Drei Jahre Zeit für Entschädigung bei Flugverspätung
Nicht selten verweigern Fluggesellschaften Ausgleichszahlungen mit Hinweis auf eine angeblich abgelaufene Frist. Doch laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt für Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen – auch im Rahmen einer Pauschalreise – eine dreijährige Verjährungsfrist. Zwei Reisende, deren Flug nach Ägypten sich um fast vier Stunden verzögert hatte, erhielten somit nachträglich 800 Euro.
Fünf Minuten zu Fuß – mehr nicht!
Urlauber dürfen Hotelangaben wörtlich nehmen, wenn es um die Lage zum Strand geht. Das entschied das Amtsgericht München. Eine Reisende hatte ein Hotel in Costa Rica gebucht, bei dem der Strand in „wenigen Gehminuten“ erreichbar sein sollte. Stattdessen waren es rund 25 Minuten – zu viel, urteilte das Gericht. Fünf Minuten seien das Maximum, alles darüber hinaus sei eine irreführende Angabe. Der Veranstalter musste Schadensersatz und Hotelkosten übernehmen.
Was Urlauber daraus lernen können
Die Beispiele zeigen: Gerichte setzen klare Maßstäbe bei der Beurteilung von Reisemängeln. Ob zu kleine Zimmer, verspätete Flüge oder irreführende Hotelbeschreibungen – Urlauber haben Rechte. Wichtig ist, den Mangel vor Ort zu dokumentieren und zeitnah rechtliche Schritte einzuleiten. Die Fristen dafür sind großzügiger als manche Veranstalter behaupten.
Informationen und Tipps der ARAG-Experten
Wer sich umfassend über seine Rechte beim Reisen informieren möchte, findet auf der Website der ARAG viele weitere Tipps. Auch im ARAG-Newsroom gibt es laufend neue Beiträge rund ums Thema Reiserecht. (pm/vk)