
Rechtlich ist es in der Regel kein Problem, wenn Bewerbungsunterlagen mit Hilfsmitteln erstellt werden.
Foto: Christin Klose
Automatisierte Bewerbungsschreiben – wie KI hilft und wo Gefahren lauern
Eine Bewerbung zu schreiben, kann richtig viel Zeit fressen. Da wäre es doch clever, sich Hilfe zu holen - sei es von Freunden, Coaches oder einem Chatbot. Aber ist das erlaubt?
KI-Chatbots als Bewerbungstool
Ein kreatives Anschreiben, ein strukturierter Lebenslauf, ein passgenaues Motivationsschreiben: Bewerbungen können ganz schön viel Aufwand erfordern. Schneller geht‘s natürlich mit Unterstützung, zum Beispiel der eines KI-Chatbots.
Grundsätzlich gilt: „Die Bewerbung darf man mit allen möglichen Hilfsmitteln schreiben“, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei ist es völlig egal, ob die Unterlagen von einem anderen Menschen oder einer KI verfasst werden.
Richtigkeit der Angaben ist unerlässlich
Wichtig ist: Der Inhalt muss stimmen. Schreibt man die Texte also nicht selbst, muss man darauf achten, dass alle Fakten und Daten der Wahrheit entsprechen und keine falsche oder täuschenden Angaben enthalten sind. Denn für die Richtigkeit der Inhalte haftet man selbst, so die Fachanwältin. Wer falsche Angaben macht und den Arbeitgeber über die eigene Eignung täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anficht.
Keine Kennzeichnungspflicht für KI-Hilfen
Praktisch: Die Hilfsmittel müssen bei der Bewerbung nicht angegeben werden. Wurde der Lebenslauf etwa mit der Unterstützung einer KI verfasst, muss das nicht gesondert gekennzeichnet werden.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa/feh)