
Wer zu betrunken ist, Auto zu fahren, sollte nicht auf einen E-Scooter umsteigen.
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Betrunken E-Scooter fahren kann Führerschein kosten
Wer nicht mehr in der Lage ist, ein Auto zu fahren, darf auch keinen E-Scooter mehr benutzen. Ab 1,1 Promille kann der Führerschein weg sein.
Führerschein für mindestens sechs Monate weg
Das hat ein aktuelles Urteil des Oberlandgerichts Frankfurts (1 Ss 276/22) bestätigt. In dem Fall ist ein E-Scooter-Fahrer mit einem Wert von 1,64 Promille erwischt worden. Er rechtfertigte sich damit, dass er sich noch fahrtüchtig gefühlt und er die Verkehrsregeln befolgt habe. Das Gericht hatte jedoch entschieden, dass ihm sein Führerschein entzogen wird, da er fahruntüchtig war. Eine neue Fahrerlaubnis bekommt der E-Scooter-Fahrer erst nach einer Sperre von mindestens sechs Monaten.
Gleiche Regeln wie beim Fahren eines Autos oder Lkw
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich bei einem E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handle. Es gelten daher nach Alkoholgenuss dieselben Einschränkungen wie beim Fahren eines sonstigen Kraftfahrzeugs. Dabei widersprach das Gericht der Meinung, die Benutzung eines E-Scooters gefährde andere Menschen nicht in gleichem Maße wie eine mit einem Pkw oder Lkw begangene Trunkenheitsfahrt. Vielmehr könnten durch den Sturz von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, infolge eines Zusammenstoßes mit einem E-Scooter ganz erhebliche Verletzungen verursacht werden.