Ein Mann kehrt eine kaputte Vase mit einem Handfeger auf.

Diese Dinge zahlt eine Haftpflichtversicherung und diese nicht.

Foto: Franziska Gabbert

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Das zahlt deine Haftpflichtversicherung und das nicht!

14. Mai 2025 // 12:00

Ein kleiner Fehler kann große Schäden verursachen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen.

Ein Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden

Ein verschütteter Kaffee auf dem Laptop des Kollegen, ein Unfall mit dem Fahrrad im Straßenverkehr oder ein umgeworfenes Kunstobjekt beim Besuch – solche Missgeschicke passieren schnell. Eine private Haftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen vor hohen finanziellen Forderungen. Sie prüft, ob ein Anspruch berechtigt ist und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen – oder wehrt unbegründete ab.

Was die Haftpflichtversicherung abdeckt

Grundsätzlich springt die Versicherung bei Schäden ein, den du anderen unbeabsichtigt zugefügt hast – ob an Personen, Sachen oder im Vermögen. Dazu zählen zum Beispiel ein kaputter Fernseher beim Umzug oder eine verletzte Person durch eine Unachtsamkeit. Wichtig: Die Tat darf nicht vorsätzlich erfolgt sein. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in vielen Policen mitversichert – ein Pluspunkt, der sich lohnen kann.

Hohe Deckungssummen bei Personenschäden ratsam

Ein besonders hohes Risiko geht von Personenschäden aus – beispielsweise, wenn jemand durch dich schwer verletzt wird. Um in solchen Fällen ausreichend abgesichert zu sein, sollten die Deckungssummen in der Versicherungspolice entsprechend hoch gewählt werden. Auch bei Kfz-Haftpflichtversicherungen ist dies dringend zu empfehlen, um im Ernstfall nicht auf einem finanziellen Fiasko sitzenzubleiben.

Was nicht versichert ist

Bei vorsätzlichem Verhalten zahlt keine Privathaftpflichtversicherung. Auch für Schäden, die im beruflichen Kontext entstehen, ist eine separate Berufshaftpflicht erforderlich. Zudem sind häufig Schäden an Angehörigen im selben Haushalt oder an sich selbst nicht mitversichert. Es lohnt sich, die Vertragsdetails genau zu prüfen oder gezielt nach Zusatzoptionen zu fragen.

Kein Ersatz bei selbst verursachten Schäden am Eigentum

Schäden am eigenen Eigentum, die durch eigenes Verschulden entstehen – etwa ein heruntergefallenes Handy oder ein zerbrochener Spiegel – sind weder über die Privathaftpflicht noch über die Hausratversicherung abgedeckt. Hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsicht – durch sorgfältigen Umgang und geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie hochwertige Tür- und Fensterschlösser. Das berichtet t-online. (mca)