Wer für den Job unter der Woche in einer anderen Stadt wohnt, kann sich womöglich über steuerliche Vorteile freuen. Voraussetzung ist jedoch eine sogenannte doppelte Haushaltsführung – und die ist laut einem neuen Urteil an klare Bedingungen geknüpft.

Ein Urteil zeigt: Nicht jede lange Pendelstrecke rechtfertigt eine doppelte Haushaltsführung. Die Entfernung macht den Unterschied.

Foto: Armin Weigel

Tipps

Steuerliche Vorteile durch doppelte Haushaltsführung: Wann es sich lohnt

1. Mai 2025 // 15:00

Ein Zweitwohnsitz kann steuerlich geltend gemacht werden – doch ab wann ist der Arbeitsweg lang genug? Ein Gericht hat eine klare Linie gezogen.

Wer für den Job unter der Woche in einer anderen Stadt wohnt, kann sich womöglich über steuerliche Vorteile freuen. Voraussetzung ist jedoch eine sogenannte doppelte Haushaltsführung – und die ist laut einem neuen Urteil an klare Bedingungen geknüpft.

Entfernung muss „weit genug“ sein

Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Eine Strecke von 30 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsplatz reicht nicht aus, um einen Zweitwohnsitz steuerlich geltend zu machen. Ein Kläger hatte argumentiert, dass der Weg mit dem Auto knapp eine Stunde, mit öffentlichen Verkehrsmitteln sogar über zwei Stunden dauere. Trotzdem lehnte das Gericht ab.

Firmenwagen statt Bahn: Keine Anerkennung

Entscheidend war für das Gericht nicht nur die relativ kurze Distanz, sondern auch die Tatsache, dass der Steuerzahler den öffentlichen Nahverkehr gar nicht nutzte. Stattdessen fuhr er mit dem Firmenwagen – selbst die letzten Meter von seiner Zweitwohnung zur Arbeitsstätte. Damit überzeugte er die Richter nicht.

50-Kilometer-Grenze als Faustregel

Laut dem Bund der Steuerzahler liegt der Richtwert bei 50 Kilometern: Dann geht das Finanzamt meist davon aus, dass der Hauptwohnsitz außerhalb des Beschäftigungsortes liegt. Wer näher dran wohnt, hat es schwerer, eine doppelte Haushaltsführung durchzusetzen.

Auch private Bedingungen zählen

Wichtig ist zudem: Der Hauptwohnsitz muss selbst unterhalten und mitgestaltet werden. Wer lediglich bei den Eltern gemeldet ist, erfüllt die Voraussetzungen meist nicht. Nur wer einen eigenen Haushalt führt, kann auf steuerliche Vorteile hoffen. (dpa/vk)