Ein Mann verstaut einige Euro-Geldscheine in seiner Geldbörse. Seit 1. Mai gelten neue Regeln für Elterngeld und Elternzeit.

Teilzeit, Krankheit, Selbstständigkeit: Neue Elterngeld-Regelungen erleichtern Familien ab Mai das Beantragen und Planen.

Foto: Frank Kleefeldt/Symbolbild

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Elterngeld-Reform ab Mai: Das ändert sich jetzt für Eltern

7. Mai 2025 // 18:00

Elterngeld neu geregelt: Mehr Fairness bei Krankheit, Vorteile für Selbstständige und weniger Papierkram – das bringt das neue Gesetz ab Mai.

Neue Regeln für Familien mit Kindern ab Mai

Für Eltern von Kindern, die ab dem 1. Mai geboren wurden, gelten neue Vorgaben beim Elterngeld und der Elternzeit. Grundlage ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das unter anderem auf ein Urteil des Bundessozialgerichts zurückgeht. Es bringt spürbare Erleichterungen – auch für Selbstständige.

Partnerschaftsbonus auch bei Krankheit gesichert

Eine wichtige Änderung betrifft den Partnerschaftsbonus. Dieser ermöglicht Eltern, die beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Ab sofort bleibt dieser Anspruch auch bestehen, wenn ein Elternteil über das Ende der Lohnfortzahlung hinaus krank ist – bislang erlosch der Anspruch in solchen Fällen.

Schwangerschaft und Selbstständigkeit: Vorteile bei der Berechnung

Ebenfalls neu: Schwangerschaftsbedingte Krankheitsphasen müssen nicht mehr mit Verdienstausfall belegt werden, um bei der Elterngeld-Berechnung ausgeklammert zu werden. Das erleichtert insbesondere Selbstständigen die Antragstellung. Zudem kann nun bei Krankentagegeldbezug der Bemessungszeitraum auf das vorletzte Kalenderjahr verschoben werden – bisher war dies ausgeschlossen.

Elternzeit-Anträge künftig auch per Mail möglich


Auch bei der Elternzeit gibt es eine Neuerung: Der Antrag muss nicht mehr postalisch eingereicht werden, sondern kann ab sofort per E-Mail erfolgen. Arbeitgeber dürfen ebenso auf die Textform zurückgreifen. Nur bei der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit bleibt die Schriftform vorgeschrieben. Für Selbstständige bleibt Elternzeit dagegen weiterhin ausgeschlossen. Das berichtet mdr.de. (dm)