Studenten sitzen in der Vorlesung Mathematik für die Erstsemester des Bachelors Wirtschaftswissenschaften im Audimax in der Universität Hannover. 

Während Millionen von Erwerbstätigen sowie ihre Energiepauschale bereits erhalten haben, sind nun endlich Studierende, Auszubildende und Fachschüler an der Reihe.

Foto: dpa/Stratenschulte/Symbolbild

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Energiepauschale für Studenten: So kommt ihr an die 200 Euro

Von dpa
15. März 2023 // 16:00

Etwa 3,5 Millionen Studenten sollen mit der Energiepauschale entlastet werden. Doch zum Start brauchten sie vor allem viel Geduld.

Energiepauschale ab heute verfügbar

Fünf Tage vor Frühlingsbeginn ist die Antragsplattform für die Energiepreispauschale von 200 Euro für Studenten und Fachschüler am Mittwoch freigeschaltet worden - zum Start allerdings mit technischen Anlaufschwierigkeiten und Problemen für Nutzer.

Holpriger Anfang - Es gab Startschwierigkeiten

Zunächst wurde die Geduld derer, die sehnlichst auf das Geld warten, weiter auf die Probe gestellt: Der Andrang auf der extra eingerichteten Plattform „Einmalzahlung200.de“ war am Mittwoch so groß, dass die Seite wenige Stunden nach dem Start für kurze Zeit nicht erreichbar war und eine Fehlermeldung ausgab. Betroffene landeten später zunächst in einem digitalen Warteraum, ähnlich einer Telefonwarteschleife.

Wer kann die Energiepauschale beantragen?

Beantragen können die Zahlung Studenten und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Wie kommen Studenten an die Energiepauschale?

Bevor man den Antrag stellen kann, muss man ein sogenanntes BundID-Konto erstellen. Für das BundID-Konto braucht es entweder einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) oder ein Elster-Zertifikat. Zusätzlich wird eine App benötigt, mit der man die Ausweisdokumente auslesen lassen kann, wie zum Beispiel die „AusweisApp2“. Doch damit nicht genug: Zusätzlich wird noch ein Zugangscode benötigt, der von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt wird.

Erst mit diesem können Studierende, Auszubildende und Fachschüler das Antragsformular auf der Website aufrufen. Wird der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen. (dpa)