Euro-Geldscheine bilden die Summe von 15 Euro. Die Erziehungsrente hilft Geschiedenen mit Kindern – ab rund 1038 Euro zählt jedes Einkommen.

Die Erziehungsrente hilft Geschiedenen mit Kindern – ab rund 1038 Euro zählt jedes Einkommen.

Foto: Kahnert/dpa

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Erziehungsrente für Geschiedene: So sichert ihr euch bis zu 1.038 Euro

24. April 2025 // 10:00

Bei Tod des Ex-Partners kann Erziehungsrente gezahlt werden – doch sie ist an Bedingungen geknüpft. Entscheidend sind Beitragzeiten, Kinder – und Freibeträge von über 1.000 Euro.

Anspruch auf Erziehungsrente für Geschiedene

Geschiedene Elternteile mit Kindern können unter bestimmten Bedingungen eine Erziehungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, wenn der frühere Ehepartner verstirbt. Diese Rente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite mitteilt. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Zudem muss die Scheidung nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben. Der Anspruch auf die Erziehungsrente besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes.

Einkommensanrechnung und Freibeträge

Das eigene Einkommen des überlebenden Elternteils wird auf die Erziehungsrente angerechnet, sofern es einen monatlichen Freibetrag von rund 1.038 Euro übersteigt. Für jedes Kind erhöht sich dieser Freibetrag um etwa 220 Euro. Überschreitende Nettoeinkünfte werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Erziehungsrente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Hier gibt es weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Betroffene über das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Eine hilfreiche Broschüre mit dem Titel „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ kann ebenfalls online heruntergeladen oder bestellt werden. (pm/axt)