
Eine Expertin verrät, wann halbtags freinehmen möglich ist.
Foto: Sebastian Kahnert
Halbtags freinehmen: Wann das rechtlich möglich ist
Wer nur einen halben Tag frei braucht, kann das nicht mit gesetzlichem Urlaub decken – doch es gibt Alternativen.
Halbe Urlaubstage rechtlich nicht vorgesehen
Ein besonderer Termin steht an, doch ein ganzer Urlaubstag scheint übertrieben? Viele denken dabei an die Möglichkeit eines halben Urlaubstags. Doch laut der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kathrin Schulze Zumkley aus Gütersloh, ist das rechtlich gar nicht vorgesehen. Das Gesetz kennt nur volle Urlaubstage – jedenfalls im Rahmen des Mindesturlaubsanspruchs.
Gesetzlicher Mindesturlaub muss in ganzen Tagen genommen werden
Nach deutschem Recht stehen Beschäftigten bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu – umgerechnet also vier Wochen. Auch wenn das rechnerisch 40 halbe Urlaubstage wären, erkennt das Bundesarbeitsgericht solche Teilungen nicht an. Gesetzlicher Urlaub muss stets tageweise genommen werden.
Halbtage bei Zusatzurlaub möglich
Anders verhält es sich bei Urlaubstagen, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen. Viele Arbeitgeber bieten freiwillig mehr Urlaub an – dieser sogenannte Zusatzurlaub kann auch halbtägig genommen werden. Ein Nebeneffekt: Bei halben Resturlaubstagen wird bei 0,5 aufgerundet, bei weniger abgerundet.
Alternative: Arbeitszeit flexibel regeln
Wer keinen Zusatzurlaub hat, aber dennoch nur einen halben Tag frei braucht, kann dennoch eine Lösung finden. Schulze Zumkley empfiehlt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – etwa eine Schichtverschiebung oder einen Freizeitausgleich an einem anderen Tag. Das berichtet t-online. (mca)