ARCHIV - Erfüllt Ihre Heizung alle im Jahr 2025 geltenden Bedingungen? In einigen Fällen müssen Überprüfungen das sicherstellen. (zu dpa: «Was gilt nun? 4 wichtige Heizungsregeln 2025 auf einen Blick») Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Erfüllt Ihre Heizung alle im Jahr 2025 geltenden Bedingungen? In einigen Fällen müssen Überprüfungen das sicherstellen.

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Heizen 2025: Vier wichtige Änderungen, die jetzt gelten

6. Februar 2025 // 12:00

Was gilt 2025 fürs Heizen? Neue Vorgaben für Kaminöfen, Heizungschecks und steigende CO₂-Kosten. Diese vier Änderungen sollten Eigentümer kennen.

Strengere Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen

Viele Kamin- und Kachelöfen müssen 2025 strengere Emissionswerte einhalten. Wer ein Modell besitzt, das zwischen 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurde, sollte prüfen, ob es die Grenzwerte für Feinstaub (150 mg/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) erfüllt. Wer das nicht sicher weiß, kann eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Schornsteinfeger einholen. Öfen, die die Vorgaben nicht erfüllen, dürfen nicht weiter betrieben werden.

Ausnahmen gelten für offene Kamine, Kachelgrundöfen sowie Heizquellen, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Wärmequelle der Wohnung dienen. Ist eine Nachrüstung notwendig, kann sich eine Neuanschaffung lohnen: Moderne Öfen verbrauchen weniger Brennstoff und arbeiten effizienter. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert bei einer Kontrolle durch den Schornsteinfeger ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Heizkessel: Alte Modelle müssen raus

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in vielen Fällen ersetzt werden. Konkret betrifft dies Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 kW. Diese Technik gilt als ineffizient und wurde bis Mitte der 1980er Jahre eingebaut.

Ausnahmen gelten für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihr Haus seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Andere Heizsysteme dürfen weiter genutzt werden, auch wenn sie defekt sind: Reparaturen sind bis 2044 erlaubt. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen will, kann dies tun – allerdings nur bis 2026 in Großstädten und bis 2028 in kleineren Gemeinden ohne Wärmeplanung. Ab 2029 muss jede neue Anlage einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen, ab 2045 sind 100 Prozent vorgeschrieben.

CO₂-Preis steigt: Heizen wird teurer

Die CO₂-Bepreisung macht Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Seit Januar 2025 kostet eine Tonne CO₂ 55 Euro, was sich direkt auf die Heizkosten auswirkt. Heizöl verteuert sich dadurch um 17,5 Cent pro Liter, Erdgas um 1,2 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Mehrkosten werden sich 2026 weiter erhöhen: Dann steigt der CO₂-Preis auf 65 Euro pro Tonne. Langfristig soll sich der Preis durch den Emissionshandel regulieren, Prognosen zufolge wird er deutlich weiter steigen.

Pflicht-Check für Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohneinheiten und wassergeführten Heizsystemen wird 2025 eine Überprüfung der Heizungsanlage Pflicht – sofern das System älter als 15 Jahre ist.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass Heizungen effizienter laufen und weniger Energie verbrauchen. Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen spätestens 15 Jahre nach Inbetriebnahme überprüft werden. Ältere Heizsysteme haben bis zum 30. September 2027 Zeit. Ausnahmen gelten für Gebäude mit automatisierter Heizungssteuerung und Wärmepumpen.

Wer die Überprüfung versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Experten raten, rechtzeitig einen Termin mit einem Fachbetrieb zu vereinbaren, da es zu Engpässen kommen könnte. (dpa/vk)