Eine Frau mit dunklen Haaren sitzt an einem Schreibtisch und putzt sich die Nase. Vor ihr befinden sich auf dem Tisch ein Laptop, eine Brille und eine blaue Box, aus der Taschentücher herausgezogen werden können. Kopfschmerzen, Niesanfälle und eine laufende Nase: Heuschnupfen wirkt sich auch auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit aus. Rechtfertigt das bei Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit?

Kopfschmerzen, Niesanfälle und eine laufende Nase: Heuschnupfen wirkt sich auch auf die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit aus. Rechtfertigt das bei Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit?

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Heuschnupfen am Arbeitsplatz: Wann eine Krankschreibung möglich ist

10. April 2025 // 08:00

Der Frühling bringt nicht nur Blüten, sondern auch Heuschnupfen. Wann Allergien zur Krankschreibung führen können, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte.

Heuschnupfen: Arbeitsunfähigkeit möglich?

Der Frühling ist da und alles blüht auf. Für alle mit Heuschnupfen häufig weniger Grund zur Freude: Tränende Augen und eine volle Nase können die Lebensqualität deutlich einschränken. Viele Allergikerinnen und Allergiker fühlen sich schlapp, abgeschlagen und schlafen wegen ihrer Symptome schlechter. Wie soll man da arbeiten?

Rechtliche Lage bei Allergiesymptomen

Die Antwort: Womöglich muss man gar nicht. Unter Umständen kann Heuschnupfen auch eine Arbeitsunfähigkeit bedeuten, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte in einem Online-Beitrag der Kanzlei.

BAG: Arbeitsunfähigkeit bei Allergien

Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seien Mitarbeitende dann arbeitsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen oder wenn sie die Arbeitsleistung nur unter der Gefahr erbringen können, dass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Das gelte nicht nur für schwerwiegende Erkrankungen, sondern auch für starke allergische Reaktionen, heißt es von der Kanzlei.

Regeln zur Krankmeldung bei Allergien

Wer also wegen starker Allergie-Symptome nicht mehr in der Lage ist, die eigene Arbeit zu verrichten, für den gelten die gleichen Regelungen wie bei anderen Krankheitsfällen auch. Ab wann der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung ein Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verlangt, kann er selbst festlegen. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Bescheinigung spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit vorliegen muss, wenn Beschäftigte weiter ihr Entgelt bekommen möchten.

Beweiskraft ärztlicher Bescheinigungen

Grundsätzlich habe eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine hohe Beweiskraft, erklärt Volker Görzel. Sind Arbeitgeber dennoch skeptisch und haben berechtigte Zweifel, können sie die Bescheinigung unter bestimmten Umständen anzweifeln. Üblicherweise muss der Arbeitgeber dann aber belegen können, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt: Die Beweislast liege in der Regel bei ihm, schreibt die Kanzlei. (dpa/axt)