
ltern sollten Fristen beachten, um finanziell von der Kindererziehung zu profitieren.
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So profitieren auch Väter von der Kindererziehungsrente
In Brake informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) Wesermarsch über Rentenansprüche für Eltern. Während Mütter Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten automatisch erhalten, müssen Väter aktiv einen Antrag stellen.
Wer sich der Kindererziehung widmet, reduziert oft die eigene Arbeitszeit. Um diesen Nachteil auszugleichen, schreibt die gesetzliche Rentenversicherung für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes Rentenpunkte gut. Diese entsprechen derzeit einer Erhöhung der monatlichen Rente um etwa 118 Euro. Während Mütter diese Anrechnung automatisch erhalten, müssen Väter eine Antragstellung vornehmen, um ebenfalls zu profitieren.
Bis zum zehnten Lebensjahr
Neben den ersten drei Jahren gibt es die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit, die bis zum zehnten Geburtstag des Kindes angerechnet werden kann. Diese Zeit erfüllt wichtige Wartezeiten für die spätere Altersrente und kann unter bestimmten Voraussetzungen die Rentenhöhe beeinflussen.
Wichtige Fristen für die Antragstellung
Eltern können mit einer gemeinsamen Erklärung festlegen, wem die Rentenpunkte zugerechnet werden. Allerdings ist Eile geboten: Rückwirkend berücksichtigt die Rentenversicherung maximal zwei Monate. Später kann die Zuordnung zwar im Rahmen der Rentenkontoklärung erfolgen, jedoch müssen Väter dann nachweisen, dass sie den überwiegenden Teil der Erziehungsarbeit übernommen haben. (pm/kh)