
Steuererklärung richtig gemacht: Was jetzt wichtig ist
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Das ist bei der Steuererklärung zu beachten um Fehler zu vermeiden
Steuererklärung: Ab wann sollte man zum Profi gehen – und was kostet das überhaupt? Ein Überblick über Beratung, Kosten und Fristen.
Die Steuererklärung ist für viele ein ungeliebter Pflichttermin. Ob Arbeitnehmer, Rentner oder Selbstständige: Wer seine Einnahmen korrekt angeben und mögliche Erstattungen sichern will, braucht oft mehr als nur Geduld. Während einfache Fälle auch allein zu bewältigen sind, kann sich bei komplexeren Steuerlagen professionelle Unterstützung lohnen – finanziell wie nervlich.
Wann lohnt sich der Gang zum Steuerprofi?
Wer keine Nebeneinkünfte hat und nur als Angestellter arbeitet, kann die Steuererklärung meist problemlos selbst erledigen. Anders sieht es aus, wenn mehrere Immobilien, Erbschaften oder umfangreiche Selbstständigkeit ins Spiel kommen. Dann empfiehlt sich laut Bund der Steuerzahler professionelle Hilfe – etwa durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Lohnsteuerhilfe oder Steuerberater?
Lohnsteuerhilfevereine beraten ausschließlich Mitglieder und sind auf Angestellte ohne selbstständige Einkünfte spezialisiert. Der Mitgliedsbeitrag liegt im Schnitt bei rund 150 Euro im Jahr. Steuerberater sind flexibler einsetzbar – auch für Selbstständige – und rechnen nach Aufwand und Komplexität ab. Eine individuelle Honorarabsprache schützt vor Überraschungen.
Zeit und Geld sparen mit Fachwissen
Professionelle Hilfe spart nicht nur Zeit, sondern verlängert bei Pflichtveranlagung auch die Abgabefrist: Statt Ende Juli bleibt Zeit bis zum Frühjahr des Folgejahres. Ob sich am Ende auch mehr Geld herausholen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist: Profis denken oft an Details wie Pauschalen oder Freibeträge, die Laien übersehen könnten.
Beratungskosten steuerlich absetzen
Wer steuerpflichtige Einnahmen angibt, kann einen Teil der Beratungskosten auch steuerlich geltend machen. Bis 100 Euro jährlich ist ein pauschaler Abzug als Werbungskosten möglich. Liegen die Kosten darüber, dürfen immerhin 50 Prozent abgesetzt werden – allerdings nur bei beruflich veranlassten Aufwendungen. (dpa/vk)