Rentner aufgepasst: Wann das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt.

Pflicht oder nicht? So finden Ruheständler ihre Steuerpflicht heraus

Foto: Christin Klose

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Steuererklärung im Ruhestand: Wer wirklich abgeben muss

28. März 2025 // 08:30

Wer im Ruhestand mehr als 11.784 Euro Einkommen hatte, musste laut Steuerrecht oft eine Erklärung abgeben – auch rückwirkend.

Jedes Jahr stehen viele Ruheständler vor der Frage, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Rentenhöhe, sondern das gesamte Jahreseinkommen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 11.784 Euro im Jahr 2024 besteht Abgabepflicht.

Welche Einkünfte zählen mit?

Nicht nur die Rente wird berücksichtigt: Auch Einnahmen aus Vermietung, Kapitalanlagen oder einer selbstständigen Tätigkeit fließen in die Berechnung mit ein. Nach Abzug von Werbungskosten, Versicherungsbeiträgen und weiteren Freibeträgen ergibt sich das steuerpflichtige Einkommen. Liegt dieses über dem Freibetrag, ist eine Steuererklärung Pflicht.

Steuererklärung freiwillig? Das heißt nicht steuerpflichtig!

Wird freiwillig eine Steuererklärung eingereicht, bedeutet das nicht automatisch eine Steuerzahlung. Nur wenn das zu versteuernde Einkommen den Freibetrag übersteigt, werden tatsächlich Steuern erhoben. Steuerermäßigungen können sogar zu einer Rückzahlung führen.

Was passiert bei Versäumnissen?

Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und Verspätungszuschläge. Finanzämter werden automatisch informiert, wenn etwa Renten gezahlt werden. Wird die Erklärung nicht rechtzeitig eingereicht, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Digitale oder vereinfachte Abgabe möglich

Ruheständler können ihre Erklärung weiterhin in Papierform abgeben oder digitale Wege wie Elster oder Steuerprogramme nutzen. In einfachen Fällen bietet Elster eine vereinfachte Erklärung an. Wer dauerhaft unter dem Freibetrag liegt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen – diese gilt allerdings nicht unbegrenzt. (dpa/vk)