Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Was tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Foto: Christoph Schmidt

Tipps

Wenn die Steuerfahndung klingelt: So verhältst du dich richtig

2. Mai 2025 // 09:00

Steuerfahnder stehen plötzlich vor der Tür? So schützt du dich – und deine Daten – mit diesen Tipps von Experten.

Fachleute warnen aktuell eindringlich: Auch Privatpersonen können plötzlich ins Visier der Steuerfahndung geraten. Passiert das, dann meist unangekündigt – und oft in den frühen Morgenstunden. Eine Durchsuchung wird in der Regel bei Verdacht auf Steuerhinterziehung angeordnet und basiert auf einem richterlichen Beschluss.

Verdacht kann aus vielen Quellen kommen

Nicht nur falsche Angaben in Steuererklärungen lösen Ermittlungen aus. Auch Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern oder Hinweise von Ex-Partnern, Nachbarn oder geschäftlichen Rivalen können den Stein ins Rollen bringen. Sobald ein Anfangsverdacht besteht, greift das Legalitätsprinzip – und die Steuerfahndung wird aktiv.

Kühlen Kopf bewahren – das ist jetzt wichtig

Wer betroffen ist, sollte vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Zuerst ist der Durchsuchungsbeschluss sorgfältig zu prüfen. Dieser gibt Aufschluss darüber, welche Räume betroffen sind und was gesucht wird. Die Fahnder müssen sich ausweisen. Anschließend sollte versucht werden, einen Anwalt oder Steuerberater zu kontaktieren – auch wenn die Durchsuchung dadurch nicht automatisch verzögert wird.

Rechte und Pflichten während der Durchsuchung

Die Steuerfahndung darf Räume durchsuchen, Möbel öffnen, Unterlagen beschlagnahmen und auch Daten von Computern kopieren. Passwörter müssen nicht herausgegeben werden. Wichtig ist: Keine Erklärungen zur Sache abgeben und keine freiwillige Herausgabe von Dokumenten. Notfalls Kopien wichtiger Unterlagen anfertigen – vor allem, wenn diese für den Geschäftsbetrieb nötig sind.

Nach der Durchsuchung: Dokumentieren und beraten lassen

Sind die Ermittler wieder weg, sollten Betroffene das Erlebte aus dem Gedächtnis notieren. Ein detailliertes Protokoll hilft im weiteren Verfahren. Über die Anwältin oder den Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Je nach Schwere des Falls drohen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. (dpa/vk)