ARCHIV - 24.10.2024, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau hält ein Smartphone, auf dessen Display verschiedene Social Media Apps angezeigt werden. (zu dpa: «Kultusministerium lehnt Verbot sozialer Medien unter 16 ab») Foto: Alicia Windzio/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Rechtsfalle Facebook & Co.! Was du beim Teilen lieber lassen solltest

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Teilen oder liken – und dann vor Gericht? Wann du für Likes und Shares haftest

6. Februar 2025 // 08:30

Teilen oder Liken eines umstrittenen Beitrags? Laut einem Berliner Gericht ist das nicht automatisch eine eigene Aussage – aber es gibt Ausnahmen.

Neues Urteil zum Teilen kontroverser Inhalte

In sozialen Netzwerken sind Likes und geteilte Beiträge alltäglich. Doch wann gilt das bloße Teilen einer Aussage als eigene Meinung? Diese Frage hat das Kammergericht Berlin nun geklärt (Az.: 10 U 64/24). Demnach macht sich ein Nutzer eine fremde Aussage nicht automatisch zu eigen, wenn er sie lediglich teilt oder mit einem Like versieht. Anders kann es jedoch aussehen, wenn er eine zustimmende Bewertung hinzufügt.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Instagram-Nutzer hatte einen umstrittenen Beitrag geteilt, der für Aufsehen sorgte. Kritiker hielten ihn für rechtswidrig und forderten die Löschung. Der Nutzer verweigerte dies mit der Begründung, er habe sich nicht dazu geäußert, sondern lediglich auf den Beitrag hingewiesen. Während das Landgericht Berlin zunächst gegen ihn entschied, hob das Kammergericht das Urteil auf:

Teilen allein stellt keine eigene Äußerung dar, urteilte das Gericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Az.: VI ZR 494/17). Es bestehe die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn das bloße Verbreiten fremder Inhalte haftungsrechtlich sanktioniert würde.

Wann kann Teilen doch problematisch werden?

Das Urteil bedeutet jedoch keinen Freibrief. Sobald jemand einen Beitrag mit einer wertenden Äußerung versieht, kann dies als eigene Aussage gewertet werden. Das gilt bereits für kleine Gesten wie einen „Daumen hoch“-Emoji oder zustimmende Worte. In solchen Fällen kann eine rechtliche Haftung entstehen.

Vorsicht beim Teilen und Kommentieren

Das Berliner Urteil schützt Nutzer davor, durch bloßes Teilen haftbar gemacht zu werden. Dennoch bleibt die Empfehlung: Genau überlegen, welche Inhalte man teilt und ob eine Bewertung hinzukommt. Denn schon ein kurzer Kommentar oder ein Emoji kann den Unterschied machen. (dpa/vk)