
Zu lange geparkt beim Einkaufen? Dann drohen Vertragsstrafen - und sogar das Abschleppen des Autos.
Foto: Oliver Berg/Symbolbild
Vertragsstrafe fürs Falschparken: Das droht bei Verstößen auf Supermarktparkplätzen
Parken beim Einkaufen kann teuer werden! Private Firmen überwachen Parkplätze und setzen Vertragsstrafen durch. So funktioniert es.
Private Kontrolle von Parkplätzen
Wer sein Auto auf einem Supermarktparkplatz abstellt, schließt automatisch einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragten. Das gilt auch für die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Viele Supermärkte beauftragen private Firmen wie ParkDepot, Park&Control oder fair parken, die Parkflächen zu überwachen. Bei Verstößen, etwa bei Überschreitung der erlaubten Parkzeit, drohen Vertragsstrafen zwischen 15 und 60 Euro.
So werden die Parkplätze überwacht
Die Kontrolle der Parkplätze erfolgt durch verschiedene technische Systeme. Einige Parkplätze sind mit Sensoren im Boden ausgestattet, die die Parkdauer messen. Andere verwenden Kameras, die bei der Einfahrt das Kennzeichen und die Ankunftszeit registrieren. Überschreitungen werden automatisch erkannt und geahndet.
Das sind die Konsequenzen bei Verstößen
Bei schwerwiegenden Verstößen, wie dem Blockieren von Zufahrten, kann das Fahrzeug sogar abgeschleppt werden. Die Betreiber haben in solchen Fällen ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht: Das Auto wird erst gegen Zahlung der Abschleppkosten zurückgegeben. Diese Praxis wurde auch vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Was tun bei einer Vertragsstrafe?
Wer eine Vertragsstrafe erhält, sollte prüfen, ob die Beschilderung und die Überwachung rechtlich einwandfrei sind. Es ist ratsam, die Zahlungsaufforderung nicht zu ignorieren, sondern rechtzeitig zu reagieren, insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung gefordert wird. In Zweifelsfällen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um den Sachverhalt zu klären. (dm)
Quelle: ADAC