Ein Aufhebungsvertrag.

Eine Kündigung kann überraschen, doch Abfindung hilft. Erfahre, wann dir Geld zusteht und wie du es erhältst.

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Verbraucher

Abfindung nach Kündigung: So viel Geld steht dir zu

21. Oktober 2025 // 15:00

Nach einer Kündigung kann dir eine Abfindung zustehen. Erfahre, wann du Anspruch hast und wie hoch die Zahlung ausfallen kann.

Anspruch auf Abfindung nach Kündigung

Eine Kündigung trifft Beschäftigte meist völlig unerwartet. Doch wer lange im Unternehmen ist, hat oft Anspruch auf eine Abfindung. Nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) besteht ein gesetzlicher Anspruch, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigt und die Kündigung ausdrücklich einen Hinweis auf die Abfindung enthält. Wichtig: Wer die Zahlung erhalten möchte, darf keine Kündigungsschutzklage einreichen.

Gesetzliche Grundlage und Höhe der Abfindung

Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Für jedes volle Jahr im Unternehmen steht laut Gesetz ein halbes Bruttomonatsgehalt zu. Ab sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Nach zehn Jahren im Betrieb entspricht die Abfindung also fünf Monatsgehältern, nach zwölf Jahren einem halben Jahresgehalt. Grundlage ist das zuletzt bezogene Bruttogehalt. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen darüber hinausgehende Regelungen vor.

Wenn der Anspruch unklar ist

Nicht immer greift der gesetzliche Anspruch automatisch. In vielen Fällen kommt eine Abfindung nur zustande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sie verhandeln. Das passiert häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage: Zwar zielt diese formal auf Weiterbeschäftigung, faktisch enden viele Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindung. Die Höhe orientiert sich dann an individuellen Faktoren wie Alter, Gehalt oder Sozialplan – oft deutlich über der gesetzlichen Faustregel.

Tipps für Betroffene

Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Auch wer lieber auf eine Abfindung hinwirken möchte, sollte rechtlichen Rat einholen. Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Gewerkschaften helfen, Chancen und Risiken einzuschätzen. Wichtig: Eine Abfindung ist steuerpflichtig – kann aber mit der sogenannten Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden. So bleibt vom Abfindungsbetrag mehr übrig. Das berichtet t-online. (mca)