
Die Finanzbehörden haben alle offenen Einsprüche gegen den Solidaritätszuschlag aus Vorjahren abgelehnt – Rückzahlungen sind damit ausgeschlossen.
Foto: Uli Deck/Symbolbild
Abgelehnt! Millionen Steuerzahler verlieren Hoffnung auf Rückerstattung
Keine Rückschlag für viele Steuerzahler: Einsprüche gegen den Soli wurden nun endgültig abgewiesen.
Soli-Einsprüche pauschal zurückgewiesen
Eine jahrelange Hoffnung vieler Steuerzahler ist am 4. August 2025 geplatzt: Die Finanzbehörden der Bundesländer haben alle noch offenen Einsprüche gegen den Solidaritätszuschlag aus der Zeit vor 2020 pauschal abgelehnt. Damit ist eine Rückerstattung für Millionen Bürger endgültig vom Tisch. Das berichtet das Portal ruhr24.de.
Gerichtsurteile stützen neue Regelung
Die Entscheidung stützt sich auf aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Bereits im März 2025 wurde bestätigt, dass der Solidaritätszuschlag auch nach dem Ende des Solidarpakts II verfassungsgemäß sei. Eine Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Abgeordneten blieb erfolglos.
Klage weiterhin möglich
Mit der Allgemeinverfügung werden alle bis zum 4. August 2025 offenen Einsprüche automatisch abgewiesen. Steuerzahler, die sich dagegen wehren wollen, haben nur noch die Möglichkeit, vor einem Finanzgericht Klage einzureichen. Die Erfolgsaussichten gelten jedoch als gering. (dm)