Geldmünzen liegen auf einem Schreiben zum Rundfunkbeitrag. Monatlich über 18 Euro Rundfunkbeitrag? Das stößt vielen Bürgern sauer auf. Mit einem Antrag kann man sich vom Zwangsbeitrag befreien lassen.

Monatlich über 18 Euro Rundfunkbeitrag? Das stößt vielen Bürgern sauer auf. Mit einem Antrag kann man sich vom Zwangsbeitrag befreien lassen.

Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Verbraucher

Rundfunkbeitrag: Mit einem einfachen Antrag befreit ihr euch von der Zahlung

4. September 2025 // 15:45

Vielen Menschen ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge. Mit einem einfachen Antrag kann man sich von ihm befreien lassen. Doch es gibt Voraussetzungen.

Rundfunkbeitrag sorgt für Diskussionen: So kann man sich befreien lassen

Auch in Bremerhaven sorgt der monatliche Rundfunkbeitrag regelmäßig für Diskussionen. 18,36 Euro müssen pro Haushalt gezahlt werden – unabhängig davon, ob Fernsehen oder Radio tatsächlich genutzt wird. Die Grundlage: Es zählt allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Angebote zu empfangen, etwa über TV, Radio oder digitale Endgeräte wie Smartphones und Laptops.

Einmaliger Antrag: Diese Gruppen können sich befreien lassen

Laut der Verbraucherzentrale gibt es jedoch Ausnahmen. Wer staatliche Unterstützung erhält, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Dazu zählen unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Empfänger von Bürgergeld. Auch BaföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, sowie Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung gehören zu den berechtigten Gruppen.

Nachweis erforderlich – Befreiung nicht automatisch

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Notwendig ist ein Nachweis der Bedürftigkeit in Form eines aktuellen Bewilligungsbescheids. Dieser kann als einfache Kopie dem Antrag beigelegt werden. Die Formulare sind online sowie bei Behörden oder in Bürgerbüros erhältlich.

Rückwirkende Antragstellung möglich

Ein finanzieller Vorteil: Der Antrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antragsteller zum jeweiligen Zeitraum auch tatsächlich leistungsberechtigt war. Damit lässt sich unter Umständen ein beachtlicher Betrag sparen – ganz legal. Das berichtet ntv. (mca/dm)

Dieser Artikel erschien erstmals am 20.05.2025.