
Pünktlich Schluss gemacht und trotzdem Ärger mit dem Chef? Ein Fall aus Deutschland zeigt, wie kurios das Arbeitsleben manchmal sein kann.
Foto: Christin Klose
Büroangestellter macht „zu pünktlich“ Feierabend - und bekommt eine Abmahnung
Feierabend um Punkt 17 Uhr – und dafür gibt‘s eine Abmahnung? Ein Fall aus dem Büroalltag sorgt für Aufsehen.
Wenn Pünktlichkeit zum Problem wird
Ein Angestellter ist nach eigenen Angaben ins Visier seines Chefs geraten – und das nicht etwa wegen Verspätung oder Faulheit. Der Mann hatte sich lediglich an die offiziellen Arbeitszeiten gehalten: 9 bis 17 Uhr. Doch genau das wurde ihm zum Verhängnis. Weil er ohne Rücksprache pünktlich Feierabend machte, flatterte ihm eine Abmahnung ins Haus. Der Vorwurf: mangelnder Einsatz und ein zu starres Festhalten an der Uhrzeit.
Was darf der Chef – und was nicht?
Der Fall, der auf der Plattform Reddit veröffentlicht wurde, sorgt für Aufsehen. Viele fragen sich: Ist eine solche Abmahnung überhaupt zulässig? Laut dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp gilt: Eine Abmahnung muss einen konkreten Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten benennen. Wer seine Arbeitszeit exakt einhält, bewegt sich rechtlich meist auf sicherem Boden – vorausgesetzt, es gibt keine Sonderregelungen.
Wege gegen ungerechtfertigte Abmahnungen
Beschäftigte, die eine Abmahnung für unberechtigt halten, haben mehrere Optionen. Zunächst sollte geprüft werden, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Ist das nicht der Fall, kann eine Rücknahme der Abmahnung verlangt werden. Weigert sich der Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zur Personalakte hinzuzufügen oder sogar Klage auf Entfernung zu erheben. All das kann dazu beitragen, die eigene Sichtweise zu dokumentieren und spätere Nachteile zu vermeiden.
Strategisches Schweigen kann sich lohnen
Interessant: Selbst wer gegen eine Abmahnung nicht aktiv vorgeht, erkennt sie damit nicht automatisch an. Sollte es später zu einem Kündigungsschutzprozess kommen, kann auch dann noch argumentiert werden, dass die Abmahnung unrechtmäßig war. Arbeitgeber tun sich nach mehreren Jahren oft schwer, die ursprünglichen Gründe noch glaubhaft darzulegen.
Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Akte?
Ein festes Verfallsdatum für Abmahnungen gibt es nicht. Laut Schipp hängt die Löschfrist vom Schweregrad des Verstoßes ab. Bei leichten Verstößen verschwinden sie oft nach rund zwei Jahren aus der Akte, bei schwerwiegenderen Fällen kann es länger dauern. In speziellen Situationen kann sogar ein kompletter Widerruf der Abmahnung verlangt werden – etwa wenn Rechte des Arbeitnehmers weiterhin beeinträchtigt werden. (dpa/dm)