Eine Frau sitzt auf einem Bürostuhl und streckt die Füße aus.

Gebrauchte Büromöbel lassen sich steuerlich absetzen.

Foto: Klose/dpa

Verbraucher

Büromöbel gebraucht gekauft? So setzt du sie richtig von der Steuer ab

20. Juli 2025 // 17:00

Gebrauchte Büromöbel lassen sich steuerlich absetzen – entscheidend ist der Kaufpreis, nicht der Zustand.

Gebrauchte Büromöbel steuerlich absetzen – so funktioniert‘s

Wer beruflich von zu Hause arbeitet, kann viele Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Dazu gehören auch Büromöbel – egal, ob neu oder gebraucht. Entscheidend ist, dass sie überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden.

Gebraucht oder neu? Für das Finanzamt zählt nur der Preis

Beim Kaufpreis macht das Finanzamt keinen Unterschied. Es zählt der tatsächlich gezahlte Betrag – der ursprüngliche Neupreis spielt keine Rolle. Bei einem Kaufpreis unter 800 Euro netto (952 Euro brutto) gilt der Stuhl als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann sofort in voller Höhe abgesetzt werden.

Über 800 Euro? Dann gilt die Abschreibungspflicht

Liegt der Kaufpreis über dieser Grenze, muss der Stuhl über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Für Büromöbel sind das normalerweise 13 Jahre. Doch bei gebrauchten Möbeln dürfen Käufer die Restnutzungsdauer individuell schätzen – je nach Zustand, Alter und erwarteter Nutzung.

Beispiel: So rechnest du bei einem gebrauchten Stuhl

Ein gebrauchter Schreibtisch für 1.000 Euro, gekauft im Juli 2024, muss nicht mehr über 13 Jahre abgeschrieben werden. Ist der Tisch noch etwa fünf Jahre nutzbar, wird genau diese Restzeit angesetzt. Im Anschaffungsjahr erfolgt die Abschreibung monatsgenau.

Selbstständige können Sammelposten nutzen

Für Selbstständige gibt es zusätzlich die Möglichkeit, mehrere Arbeitsmittel in einem Sammelposten zusammenzufassen und über fünf Jahre abzuschreiben. Wichtig ist immer: Der Kaufbeleg muss aufbewahrt werden, um den Preis gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Das berichtet t-online. (mca)