
Die Bundesbank hebt die Grenze für Auslandsüberweisungen an.
Foto: Franziska Gabbert
Bußgeld bis 30.000 Euro: Vermeide diesen Fehler bei Banküberweisungen
Seit Januar 2025 gilt eine neue Meldepflichtgrenze: Überweisungen ins Ausland müssen erst ab 50.000 Euro gemeldet werden.
Neue Schwelle für Meldepflicht
Wer hohe Geldbeträge ins Ausland überweist, sollte seit Januar 2025 eine wichtige Änderung kennen: Die Meldepflichtgrenze an die Deutsche Bundesbank wurde deutlich angehoben – von 12.500 Euro auf nun 50.000 Euro. Das betrifft Überweisungen ins Ausland ebenso wie Zahlungseingänge aus dem Ausland.
Bundesbank will Bürokratie abbauen
Die Neuregelung ist Teil einer größeren Entbürokratisierungsmaßnahme. Vor allem mittelständische Unternehmen und auch Privatpersonen sollen entlastet werden. Laut Bundesbank ist es nicht mehr nötig, kleinere Beträge regelmäßig zu melden, was in der Praxis eine deutliche Erleichterung bedeutet.
Diese Zahlungen sind betroffen
Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Zahlungsart: ob per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Betroffen sind Transaktionen über Kryptowährungen, Wertpapiere, Dienstleistungen und Anlagen mit Laufzeiten über zwölf Monate. Die Regelung richtet sich an alle Inländer – also in Deutschland ansässige Personen oder Unternehmen.
Diese Ausnahmen gelten weiterhin
Einige Zahlungen bleiben jedoch von der neuen Meldegrenze unberührt. Dazu zählen etwa Bargeldmitnahmen, der Transfer zwischen eigenen Konten sowie Einfuhren und Ausfuhren von Waren oder kurzfristige Kredite unter zwölf Monaten. Diese sind weiterhin meldefrei, auch wenn sie über 50.000 Euro hinausgehen.
Meldefrist und Strafen bei Verstößen
Wichtig ist: Meldepflichtige Zahlungen müssen spätestens bis zum siebten Werktag des Folgemonats bei der Bundesbank angezeigt werden. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Auch unvollständige oder verspätete Meldungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das berichtet merkur.de. (mca)