Viele E-Scooter auf der Straße.

Verunsicherung bei E-Scooter-Nutzern: Strengere Vorschriften und Bußgelder drohen.

Foto: Charisius

Verbraucher

Bußgelder und Versicherungen: Bundesministerium plant neue Regeln für E-Scooter

15. Oktober 2025 // 17:00

Wo E-Scooter fahren dürfen, wann sie versichert sein müssen – und welche Bußgelder drohen. Plus: Das plant die Politik für 2025.

Wo dürfen E-Scooter fahren – und was ist verboten?

In Deutschland sind E-Scooter auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen erlaubt. Nur wenn keine vorhanden sind, darf auf die Straße ausgewichen werden. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist das Fahren tabu – es sei denn, Zusatzzeichen erlauben es ausdrücklich. Auch auf Autobahnen oder in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung sind die Elektro-Tretroller verboten.

Neue Regeln ab 2025? Das plant das Verkehrsministerium

Das Bundesverkehrsministerium will die Regeln überarbeiten: Die Elektrokleinstfahrzeuge sollen stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass E-Scooter künftig überall fahren dürfen, wo der Radverkehr erlaubt ist. Auf Fußgängerflächen soll das Parken von Sharing-Scootern verboten werden. Zudem ist eine Blinkerpflicht für neue Modelle geplant – ebenso wie getrennte Bremsen für vorne und hinten.

Führerschein? Versicherung? Promillegrenze?

Einen Führerschein brauchen E-Scooter-Fahrer nicht, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Helme sind empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. Für die Fahrt ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht – sichtbar an der Versicherungsplakette am Scooter. Alkoholgrenzen gelten wie beim Autofahren: Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt 0,0 Promille.

Diese Bußgelder drohen bei Verstößen

Rote Ampel überfahren: 60–180 €

Gehweg befahren: 15–30 €

Ohne Versicherungskennzeichen: 40 €

Ohne Betriebserlaubnis: 70 €

Handy am Lenker: 100 €, 1 Punkt

Auch wer zu zweit fährt, riskiert Strafen – erlaubt ist nur eine Person pro Scooter. Technisch müssen E-Scooter eine Betriebserlaubnis haben und eine Versicherung vorweisen. Eine Liste mit zugelassenen Modellen führt das Kraftfahrtbundesamt.

E-Scooter im ÖPNV bald tabu?

In vielen Städten ist die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn bereits verboten – aus Angst vor Brand- und Explosionsgefahr. Weitere Städte könnten folgen. Für Nutzer bedeutet das: Vorab prüfen, ob der Transport im Nahverkehr noch erlaubt ist. Das schreibt der ADAC. (mca)