
Diese Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez
Das ist der Hammer! So einfach befreit ihr euch vom Rundfunkbeitrag
Monatlich 18,36 Euro weniger? Für viele Menschen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich – rückwirkend bis zu drei Jahre.
Für manche Pflicht, für andere nicht: Die Rundfunkbeitrag-Befreiung
Auch in Bremerhaven sorgt der monatliche Rundfunkbeitrag regelmäßig für Diskussionen. 18,36 Euro müssen pro Haushalt gezahlt werden – unabhängig davon, ob Fernsehen oder Radio tatsächlich genutzt wird. Die Grundlage: Es zählt allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Angebote zu empfangen, etwa über TV, Radio oder digitale Endgeräte wie Smartphones und Laptops.
Diese Gruppen können sich befreien lassen
Laut der Verbraucherzentrale gibt es jedoch Ausnahmen. Wer staatliche Unterstützung erhält, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Dazu zählen unter anderem Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Empfänger von Bürgergeld. Auch BaföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, sowie Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung gehören zu den berechtigten Gruppen.
Nachweis erforderlich – Befreiung nicht automatisch
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Notwendig ist ein Nachweis der Bedürftigkeit in Form eines aktuellen Bewilligungsbescheids. Dieser kann als einfache Kopie dem Antrag beigelegt werden. Die Formulare sind online sowie bei Behörden oder in Bürgerbüros erhältlich.
Rückwirkende Antragstellung möglich
Ein finanzieller Vorteil: Der Antrag kann bis zu drei Jahre rückwirkend gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antragsteller zum jeweiligen Zeitraum auch tatsächlich leistungsberechtigt war. Damit lässt sich unter Umständen ein beachtlicher Betrag sparen – ganz legal. Das berichtet ntv.
Dieser Artikel erschien erstmals am 20. Mai 2025 auf unserem Portal. (mca)