
Wenn jemand Wert auf eine Haartransplantation legt und dabei auf Unterstützung des Finanzamtes setzt, muss das gut begründen können.
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Finanzamt ist bei Haartransplantationen ziemlich pingelig
Haarausfall kann nicht nur das Selbstbewusstsein, sondern auch den Geldbeutel belasten. Wer deshalb auf Steuererleichterung setzt, wird oft enttäuscht.
Ist die Haartransplantation steuerlich absetzbar?
In Deutschland leiden viele Menschen unter Haarausfall, der oft mehr als nur ein kosmetisches Problem darstellt. Während etwa die Hälfte der Männer bis zum 50. Lebensjahr genetisch bedingten Haarausfall erlebt, sind Frauen meist ab 50 Jahren durch hormonelle Veränderungen betroffen.
Bis zu 14.000 Euro kann der Eingriff kosten
Die Kosten für eine Haartransplantation können zwischen 4.000 und 14.000 Euro liegen. Doch nur in Ausnahmefällen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist, können diese Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Die medizinische Notwendigkeit ist entscheidend
Um eine Haartransplantation steuerlich abzusetzen, braucht es ein Attest. Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit bestätigen. Aber nicht der Hausarzt, sondern ein Amtsarzt oder der medizinische Dienst der Krankenkassen. Dies ist der Fall, wenn der Haarausfall durch eine Krankheit, einen Unfall oder eine Chemotherapie verursacht wurde.
Genetische Ursache interessiert Finanzamt nicht
Genetischer Haarausfall gilt nicht als Krankheit und ist daher nicht absetzbar. Auch psychische Leiden, die durch Haarausfall entstehen, können eine Absetzbarkeit rechtfertigen.
Am Ende gibt es immer eine Einzelfallprüfung
Selbst mit den erforderlichen Nachweisen erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das Finanzamt. Entscheidend ist, ob die zumutbare Eigenbelastung durch die außergewöhnlichen Belastungen im Jahr überschritten wird. Nur dann kann sich die Haartransplantation steuerlich vorteilhaft auswirken. Die Anforderungen sind hoch, und jede Situation wird individuell bewertet. (pm/bal)