Ein Mann hebt eine Hantel aus einer Hantelbank.

Vertrag im Fitnessstudio kündigen: Neue Regeln seit dem 1. März 2022 machen es einfacher, aus Verträgen herauszukommen.

Foto: von Dewitz

Verbraucher

Fitnessstudio-Vertrag kündigen: So kommst du früher raus

30. Oktober 2025 // 23:55

Fitnessstudio gekündigt oder keine Lust mehr zu trainieren? So beendest du deinen Vertrag rechtssicher – auch bei Sonderfällen.

Neue Regeln für Verträge im Fitnessstudio

Ein Besuch im Fitnessstudio soll gut für Körper und Geist sein – doch bei den Verträgen lauern rechtliche Fallstricke. Seit dem 1. März 2022 gilt: Nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und muss dann monatlich kündbar sein. Eine automatische Verlängerung um weitere Monate ist bei neuen Verträgen unzulässig. Wer also nicht mehr trainieren will, sollte rechtzeitig kündigen, statt einfach wegzubleiben.

Sonderkündigung: Wann du vorzeitig rauskommst

Eine Sonderkündigung ist nur bei wichtigen Gründen möglich. Dazu zählt etwa eine ärztlich bestätigte Sportunfähigkeit – egal ob körperlich oder psychisch bedingt. Das Attest muss lediglich bescheinigen, dass Training nicht mehr möglich ist; Diagnosen müssen nicht genannt werden. Auch bei einer Risikoschwangerschaft kann eine Kündigung durchgesetzt werden. Ohne triftigen Grund läuft der Vertrag jedoch bis zum vereinbarten Ende weiter.

Änderung der Umstände kann Kündigung rechtfertigen

Wenn sich das Fitnessstudio oder deine Lebenssituation ändert, kann das ein Sonderkündigungsrecht begründen. Ein Umzug etwa reicht nur dann, wenn der neue Weg zum Studio unzumutbar lang ist. Handelt es sich um eine Kette, musst du in eine andere Filiale wechseln, sofern sie in der Nähe liegt. Auch massive Änderungen im Studio – etwa gekürzte Öffnungszeiten, weniger Geräte oder unzulässige Preiserhöhungen – erlauben den Ausstieg. Wechselt dagegen nur der Betreiber, bleibt der Vertrag meist bestehen.

So kündigst du rechtssicher

Eine Kündigung muss in Textform erfolgen – E-Mail genügt, eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist jedoch, eine Bestätigung einzufordern. Wer per Post kündigt, sollte ein Einschreiben per Einwurf wählen, um den Zugang nachweisen zu können. Auch wenn das Studio die Kündigung nicht liest, gilt sie rechtlich als zugestellt. So beendest du deinen Fitnessstudio-Vertrag sicher – und behältst die Kontrolle über deine Kosten. Das berichtet bild.de. (mca)