Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Icon der App Whatsapp. Gefälschte Anwaltsschreiben sollen Vertrauen erwecken und locken mit angeblichem Schadensersatz. Doch wer sensible Daten über WhatsApp verschickt, riskiert den Missbrauch seiner Identität für kriminelle Zwecke.

Gefälschte Anwaltsschreiben sollen Vertrauen erwecken und locken mit angeblichem Schadensersatz. Doch wer sensible Daten über WhatsApp verschickt, riskiert den Missbrauch seiner Identität für kriminelle Zwecke.

Foto: Sommer/dpa

Verbraucher

Verbraucherzentrale warnt: Keine Ausweisfotos über WhatsApp an Betrüger senden

24. September 2025 // 10:00

Gefälschte Kanzleien, dubiose Kryptoplattformen, falsche Jobs: Kriminelle setzen auf Druck und fordern Ausweisfotos über WhatsApp. Die Verbraucherzentrale warnt: Wer mitmacht, riskiert Identitätsdiebstahl und sollte sofort Anzeige erstatten.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor einer aktuellen Masche, bei der Kriminelle versuchen, über gefälschte Identifizierungsverfahren an sensible Daten zu gelangen. Betroffene erhalten etwa angebliche Anwaltsschreiben, Aufforderungen von Kryptoplattformen oder vermeintliche Jobangebote. Ziel ist es, über WhatsApp, Telefon oder E-Mail Kopien des Personalausweises oder andere persönliche Angaben zu erlangen.

„Illegale Konten eröffnen oder Kredite aufnehmen“

„Ziel ist es, über WhatsApp oder andere Wege an Informationen zu gelangen, um im Namen der Betroffenen beispielsweise illegale Konten zu eröffnen oder Kredite aufzunehmen“, erklärt Joshua Jahn, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg. Er rät dringend, persönliche Daten niemals über diese Wege preiszugeben.

Gefälschte Kanzleischreiben und Identitätsdiebstahl

Derzeit kursieren unter anderem Schreiben angeblicher Schweizer Kanzleien, die einen hohen Schadensersatz wegen angeblicher Betrugsfälle versprechen. Für die Auszahlung wird eine Identifizierung verlangt. Weitere Fälle betreffen Auszahlungen von vermeintlichen Kryptoplattformen sowie gefälschte Stellenanzeigen. „Wer von Betrügern aufgefordert wird, sich zu identifizieren, sollte Strafanzeige erstatten“, so Jahn. (axt)