
Gerichtsurteil aus Köln sorgt für Bußgeldschock bis 228,50 Euro. Tausende Autofahrer betroffen!
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Gerichtsurteil betrifft Tausende Autofahrer! Jetzt droht ein saftiges Bußgeld
Unwissenheit wird teuer! Bußgeld bis 228,50 Euro und Punkte in Flensburg - Gerichtsurteil aus Köln betrifft Tausende Autofahrer.
E-Zigaretten mit Display fallen unter Handyverbot
Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat ein Urteil gefällt, das viele Autofahrer überraschen dürfte: E-Zigaretten mit Touchscreen gelten künftig als elektronische Geräte im Sinne des Handyverbots (§ 23 Abs. 1a StVO). Damit ist auch das Bedienen einer E-Zigarette während der Fahrt untersagt. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Siegburg und wies die Beschwerde eines 46-jährigen Autofahrers ab.
Der Fall: Tippbewegung wird teuer
Der Mann war im März 2024 von Polizeibeamten beobachtet worden, wie er während der Fahrt Tippbewegungen auf einem Gerät ausführte. Zunächst hielten die Beamten dies für ein Smartphone – tatsächlich handelte es sich jedoch um eine E-Zigarette mit Touchdisplay. Trotzdem sah das Gericht die Voraussetzungen des Handyverbots als erfüllt an. Die Folge: 150 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Strafen bis zu 228,50 Euro möglich
Das aktuelle Urteil (Az. III-1 ORbs 139/25) vom 25. September 2025 macht deutlich: Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät mit Bildschirm bedient – gleich welcher Art – verstößt gegen das Handyverbot. Die Strafen sind empfindlich:
128,50 Euro und 1 Punkt bei einfacher Nutzung,
178,50 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung,
228,50 Euro bei Sachbeschädigung. Damit reiht sich die E-Zigarette in eine Reihe von Geräten ein, die unter das weit gefasste elektronische Nutzungsverbot fallen.
Gericht betont Sicherheitsaspekt
Zur Begründung führte das OLG Köln an, dass die Bedienung der E-Zigarette Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenkt und somit die Sicherheit gefährdet. Entscheidend sei nicht, ob es sich um ein Kommunikationsgerät handelt, sondern dass eine manuelle und visuelle Ablenkung stattfinde. Damit dürfte künftig auch für andere Geräte mit Berührungsbildschirm besondere Vorsicht gelten.
Experten warnen vor Unkenntnis
Das Urteil zeigt, wie schnell Autofahrer in eine Bußgeldfalle geraten können. Viele wüssten gar nicht, dass das Handyverbot weit über Smartphones hinausgehe. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte während der Fahrt keine elektronischen Geräte mit Touch-Display bedienen – egal, ob Navi, Smartwatch oder E-Zigarette. Das berichtet inside digital. (mca)