Chips von Krankenkassen-Karten.

Gesetzliche Versicherungspflicht: Wer unter 5.362,50 Euro verdient, muss sich gesetzlich versichern lassen.

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Verbraucher

Gesetzlich oder privatversichert - diese Regeln müsst ihr kennen

14. Oktober 2025 // 08:00

Wer in Deutschland lebt, muss versichert sein – sonst drohen Nachzahlungen. Wer wo versichert sein muss, regelt das Gesetz ganz genau.

Krankenversicherungspflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland

In Deutschland gilt eine generelle Krankenversicherungspflicht – unabhängig vom Alter oder Beschäftigungsstatus. Wer nicht versichert ist, muss rückwirkend Beiträge zahlen. Das kann teuer werden. Besonders wichtig ist daher, bei Änderungen der Lebenssituation umgehend mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.

Wer in die gesetzliche Krankenkasse muss

In Bremen und Niedersachsen etwa betrifft die gesetzliche Versicherungspflicht vor allem Angestellte mit einem Bruttoeinkommen unter 5.362,50 Euro im Monat. Auch Rentnerinnen und Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens überwiegend gesetzlich versichert waren, gehören dazu. Ebenso fallen Künstler, Praktikanten im Pflichtpraktikum sowie Empfänger von Arbeitslosengeld I unter diese Pflicht.

Private Krankenversicherung: Nur für bestimmte Gruppen

Selbstständige, Beamte und gutverdienende Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze können sich privat versichern. Sie profitieren von individuell wählbaren Leistungen und oft kürzeren Wartezeiten. Allerdings muss jedes Familienmitglied separat versichert werden – was die Beiträge bei größeren Familien deutlich erhöht.

Familienversicherung, Zusatzleistungen und Altersvorsorge

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Kassen ist die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern mit geringem Einkommen und Kindern. Bei privaten Kassen ist das nicht möglich. Im Alter können privat Versicherte trotz Rücklagen mit steigenden Beiträgen rechnen, während gesetzlich Versicherte vergleichsweise stabil versichert bleiben – vorausgesetzt, sie erfüllen die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner.

Wechselmöglichkeiten und Sonderregelungen

Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist nur bei veränderten Lebensumständen möglich – etwa bei Jobwechsel, Selbstständigkeit oder sinkendem Einkommen. Wer arbeitslos wird, landet automatisch in der gesetzlichen Kasse – es sei denn, eine Befreiung von der Versicherungspflicht liegt vor. Der Rückweg in die gesetzliche Versicherung ist nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Das berichtet t-online. (mca)