
Hunde als Familienmitglieder: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen und warum das wichtig ist.
Foto: Patrick Pleul
Hund und Steuer: Was sich für Halter lohnt
Die Zahl der Hundehalter in Deutschland steigt weiterhin. Doch was viele nicht wissen: Einige Ausgaben für den Vierbeiner können bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Die Zahl der Hundehalter steigt
Was viele nicht wissen: Einige Ausgaben rund um den Vierbeiner lassen sich steuerlich absetzen. Wer weiß, worauf es ankommt, kann bei der Steuererklärung Geld zurückholen.
Gebrauchshund oder Familienhund?
Ein entscheidender Unterschied bei der steuerlichen Absetzbarkeit ist die Nutzung des Hundes. Futter, Spielzeug oder Tierarztkosten sind bei privaten Haushunden nicht absetzbar. Anders bei sogenannten Gebrauchshunden wie Blindenhunden, Therapiehunden oder Diensthunden – hier erkennt das Finanzamt viele Ausgaben als Werbungskosten an. Voraussetzung ist ein beruflicher oder medizinisch begründeter Einsatz.
Versicherung: Nur eingeschränkt steuerlich nutzbar
Eine Hundehaftpflichtversicherung lässt sich als Sonderausgabe angeben – allerdings nur, wenn der persönliche Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht bereits ausgeschöpft ist. Kranken- oder OP-Versicherungen sind hingegen steuerlich nicht absetzbar, es sei denn, der Hund dient beruflichen Zwecken. Dann zählen auch diese Kosten zu den Werbungskosten.
Hundefriseur und Betreuung: Es geht auch steuerlich
Wird ein Hundefriseur oder Gassi-Service zuhause genutzt, können die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden – unter der Bedingung, dass die Rechnung per Überweisung gezahlt wird. Wird das Tier hingegen extern in einem Salon betreut, greift dieser Steuervorteil nicht.