Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch Krankschreibung oder „Gelber Schein“ genannt, liegt auf einem Tisch.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: BAG-Urteil stärkt Arbeitgeberrechte bei Zweifeln nach Kündigung.

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Verbraucher

Neue Regeln bei Krankmeldungen - Gehaltszahlungen können stoppen!

21. Oktober 2025 // 16:00

Wer sich krankmeldet und kurz darauf gekündigt wird, muss aufpassen: Das BAG hat entschieden, wann Arbeitgeber den Lohn verweigern dürfen.

BAG schwächt Beweiskraft von Krankmeldungen nach Kündigung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung galt bislang als fast unantastbar. Doch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13. März 2024 (Az. 5 AZR 137/23) entschieden: Fällt eine Krankmeldung zeitlich exakt mit einer Kündigung zusammen, kann der Beweiswert der AU erschüttert sein. Arbeitgeber dürfen dann die Lohnfortzahlung verweigern, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Der Fall: Krankmeldung genau bis Vertragsende

Im konkreten Fall hatte sich ein Zeitarbeiter am 2. Mai 2022 krankgemeldet, kurz darauf erhielt er die Kündigung. Die folgenden Atteste deckten exakt die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist ab. Danach trat der Mann direkt eine neue Stelle an. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung – mit Erfolg. Das BAG stellte klar: Wenn Attest und Kündigungsfrist exakt übereinstimmen, darf der Arbeitgeber misstrauisch werden und den Nachweis einer echten Erkrankung verlangen.

Gesamtumstände entscheidend

Laut BAG kommt es auf die Gesamtbetrachtung an: Hatte der Beschäftigte bei Ausstellung der ersten Krankmeldung noch keine Kenntnis von der Kündigung, bleibt diese wirksam. Folgeatteste, die jedoch genau die Kündigungsfrist abdecken und nach deren Ende eine sofortige Arbeitsaufnahme zeigen, können Zweifel begründen. In solchen Fällen trägt der Arbeitnehmer die volle Beweislast für seine Krankheit – etwa durch ärztliche Unterlagen oder Zeugenaussagen.

Was das Urteil für Beschäftigte bedeutet

Für Arbeitnehmer heißt das: Krankmeldungen im Zusammenhang mit einer Kündigung stehen künftig stärker unter Beobachtung. Wer tatsächlich krank ist, sollte sich den Gesundheitszustand detailliert ärztlich dokumentieren lassen. Das Urteil bedeutet aber keinen Freifahrtschein für Arbeitgeber, Krankmeldungen pauschal abzulehnen. Es stärkt lediglich die Möglichkeit, bei auffälligen zeitlichen Zusammenhängen eine Überprüfung zu verlangen – der Schutz bei echten Erkrankungen bleibt bestehen. Das berichtet Buegergeld.org. (mca)