Hast du eine Kündigung erhalten? Kenne deine Rechte und Fristen nach dem Kündigungsschutzgesetz!
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Kündigung erhalten? Das sind deine Rechte und Fristen
Ob fristlos oder ordentlich: Eine Kündigung ist nur mit triftigem Grund erlaubt. Erfahre, was gilt – und wann du dich wehren kannst.
Wann eine Kündigung rechtens ist
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis – aber nicht willkürlich. Nach deutschem Arbeitsrecht braucht jeder Arbeitgeber dafür einen klaren Grund. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass nur personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe zulässig sind. Fehlen diese, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Das gilt allerdings erst, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
Diese Kündigungsarten gibt es
Juristisch wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen unterschieden. Eine ordentliche Kündigung hält die gesetzlichen Fristen ein, eine fristlose beendet das Arbeitsverhältnis sofort – aber nur bei gravierenden Pflichtverstößen. Arbeitgeber dürfen also nicht beliebig entlassen. Arbeitnehmer wiederum können jederzeit kündigen, müssen aber die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Frist einhalten.
Gründe für ordentliche Kündigungen
Bei ordentlichen Kündigungen unterscheidet das Gesetz zwischen drei Hauptgruppen: betriebsbedingt, verhaltensbedingt und personenbedingt. Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen etwa bei Umstrukturierungen, Auftragsmangel oder Standortschließungen. Verhaltensbedingte Kündigungen setzen ein Fehlverhalten wie Diebstahl, Beleidigung oder Arbeitsverweigerung voraus – meist erst nach Abmahnung. Personenbedingte Kündigungen sind etwa bei dauerhafter Krankheit oder fehlender Arbeitserlaubnis möglich, wenn die Arbeitsleistung langfristig beeinträchtigt ist.
Fristlose Kündigung: Ultima Ratio bei schweren Verstößen
Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Dazu zählen beispielsweise Betrug, sexuelle Belästigung, Diebstahl oder massive Verstöße gegen Sicherheits- oder Loyalitätspflichten. Sie ist immer die letzte Option. In der Regel muss zuvor abgemahnt werden – außer bei besonders schweren Fällen. Auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen, etwa bei Lohnrückständen oder massiver Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers.
Sonderkündigungsschutz und Sozialauswahl
Einige Beschäftigte genießen besonderen Schutz – etwa Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte in Elternzeit. Ihnen darf nur in Ausnahmefällen und meist nur mit behördlicher Zustimmung gekündigt werden. Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber außerdem eine Sozialauswahl treffen. Kriterien sind Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderung. Ziel ist es, die sozial Schwächsten im Unternehmen zu schützen.
Was du nach einer Kündigung tun kannst
Wer eine Kündigung erhält, kann sie innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage anfechten. Häufig sind formale Fehler oder fehlende Kündigungsgründe der Grund, warum Gerichte Entlassungen aufheben. Neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes kann auch eine Abfindung das Ergebnis sein. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – E-Mail oder Fax sind unwirksam. Arbeitnehmer sollten das Schreiben prüfen, das Datum notieren und umgehend rechtlichen Rat einholen, um Fristen nicht zu versäumen. Das schreibt wirtschaftswissen.de. (mca)