Ein geöffnete Dose mit Bohnen. Beim Dosen-Müll gibt es seit Januar 2025 neue Regeln. Grund ist das novellierte Verpackungsgesetz.

Beim Dosen-Müll gibt es seit Januar 2025 neue Regeln. Grund ist das novellierte Verpackungsgesetz.

Foto: Christin Klose/dpa/Symbolbild

Verbraucher

Wohin mit dem Dosen-Müll? Neue Abfall-Regel einfach erklärt

10. September 2025 // 14:30

Mülltrennung wird in Deutschland großgeschrieben. Seit Januar 2025 gelten neue Regeln für die Mülltrennung. Wir erklären, wie die neue Abfall-Regel funktioniert und was Verbraucher wissen müssen.

Wohin mit dem Dosen-Müll: Neue Vorschriften sorgen für Klarheit

Ob Ravioli, Katzenfutter oder Deo: Dosen sind aus deutschen Haushalten nicht wegzudenken. Doch wohin mit der leeren Verpackung? Seit dem 1. Januar 2025 bringt das novellierte Verpackungsgesetz neue Richtlinien – und viele Unsicherheiten.

Metallverpackungen gehören in den Gelben Sack

Laut Umweltbundesamt und der Initiative „Mülltrennung wirkt“ gehören alle Metallverpackungen – also auch Blech- und Aluminiumdosen – in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Entscheidend ist: Die Dose muss vollständig entleert sein. Nur so kann sie in modernen Anlagen recycelt werden.

Achtung bei Sprühdosen: Auf dieses Detail müsst ihr achten

Besondere Vorsicht gilt bei Sprühdosen, etwa für Deo oder Haarspray. Diese zählen zwar ebenfalls zu den recyclingfähigen Leichtverpackungen, müssen aber vollständig entleert und druckfrei sein. Andernfalls droht Explosionsgefahr bei der Verarbeitung – und der Gang zum Wertstoffhof wird Pflicht.

Sondermüll: Wenn Reste gefährlich werden

Nicht jede Dose darf in die Wertstoffsammlung. Farbdosen oder Behälter mit Lack- und Lösungsmittelresten gelten als Sondermüll. Auch scheinbar leere Dosen können gefährliche Rückstände enthalten. In solchen Fällen hilft nur der Weg zur Schadstoffsammelstelle.

Mülltrennung mit Köpfchen

Die neuen Regelungen zielen auf mehr Recycling und weniger Umweltbelastung. Verbraucher können mit der richtigen Mülltrennung einen wichtigen Beitrag leisten. Wer unsicher ist, findet beim Umweltbundesamt hilfreiche Informationen. Das berichtet ludwigshafen24.de. (mca)

Dieser Artikel erschien erstmals am 23.05.2025