Für Millionen Mieter brachte der Oktober eine Änderung der Nebenkostenabrechnung.
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Neue Vorgabe gilt! Diese Heiz-Regel betrifft Millionen Mieter
Seit Oktober gelten neue Regeln für Wärmepumpen-Nebenkosten. Was Mieter jetzt wissen müssen, erfahrt ihr hier.
Neue Nebenkosten-Pflicht betrifft Millionen Haushalte
Seit Oktober greift eine neue gesetzliche Vorgabe für die Abrechnung von Nebenkosten in Deutschland. Besonders betroffen sind Mieter in Häusern mit zentralen Wärmepumpen.
Die bislang gültige Übergangsregelung – das sogenannte Wärmepumpenprivileg – lief aus. Ab jetzt müssen Vermieter den Energieverbrauch ihrer Mieter exakt erfassen und individuell abrechnen.
Pauschale Nebenkostenabrechnungen nicht mehr erlaubt
Bislang war es erlaubt, die Kosten für den Betrieb zentraler Wärmepumpen pauschal auf alle Mieter umzulegen. Mit der neuen Regelung entfällt diese Möglichkeit. Künftig ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung verpflichtend – das bedeutet: Wer weniger heizt, zahlt auch weniger. Ziel ist es, mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei den Energiekosten zu schaffen.
Technische Umrüstung ist Pflicht
Damit der tatsächliche Verbrauch gemessen werden kann, müssen in den betroffenen Gebäuden spezielle Messgeräte installiert sein. Diese Geräte erfassen individuell, wie viel Wärmeenergie jeder Haushalt nutzt. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Technik rechtzeitig nachzurüsten. Ohne sie drohen rechtliche Konsequenzen. Das berichtet das Portal karlsruhe-insider.de. (dm)
Dieser Artikel erschien erstmals am 03.09.2025.