
Der Bezahldienst PayPal führt ein Cashback-Programm ein. Doch Kunden sollten sich die AGBs durchlesen, sonst drohen Gebühren.
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PayPal bringt spannendes neues Feature! Die Änderungen ab Juli einfach erklärt
Der Bezahldienst PayPal will Kunden künftig mehr bieten und baut sein Angebot aus. Doch Nutzer sollten sich die AGBs durchlesen, sonst drohen Gebühren und Einschränkungen.
Bezahldienst PayPal führt Cashback-System ab Juli ein
Der Bezahldienst PayPal strukturiert sein Angebot neu und informiert über weitreichende Änderungen, die ab Juli in Kraft treten. Kernstück ist ein neues Cashback-Programm, mit dem Kunden bei teilnehmenden Händlern Punkte sammeln können. Allerdings müssen Einkäufe zwingend über spezielle Links im PayPal-Dienst erfolgen – sonst gibt es keine Punkte.
Cashback-Programm von PayPal einfach erklärt
Die gesammelten Punkte sind nicht unbegrenzt gültig: Sie verfallen automatisch nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende der Gutschrift. Nutzer verlieren ihre Punkte auch bei Programmende oder Ausschluss. Wer das Rewards-Programm freiwillig verlässt, kann nicht eingelöste Punkte ebenfalls nicht retten.
Große PayPal-Änderung: Neue physische Karte bringt Zusatzkosten
Parallel zum Cashback führt PayPal eine physische Debitkarte ein. Die Ausgabe kostet einmalig 4,99 Euro, jede Bargeldabhebung schlägt mit 2 Euro zu Buche – unabhängig vom Betrag. Besonders wichtig: Käuferschutz greift nur bei Online-Zahlungen. Ladenkäufe mit Karte sind davon ausgenommen.
Kündigungen und Ausschlüsse mit kurzer Frist
PayPal kann sowohl Kartenverträge als auch das Rewards-Programm mit nur einem Monat Vorlauf kündigen. Bei Regelverstößen kann der Ausschluss sogar ohne Ankündigung erfolgen – inklusive Verlust aller Punkte. Kunden können jederzeit freiwillig aussteigen, müssen dann aber mit Konsequenzen rechnen.
AGB-Änderungen gelten auch ohne Zustimmung
Künftig kann PayPal bestimmte Änderungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung durchsetzen. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, gilt als einverstanden. Nur bei gravierenden Änderungen – etwa neuen Gebühren – ist weiterhin eine aktive Zustimmung erforderlich. Kündigungen sind dann kostenfrei möglich. (fk)