Eine pflegebedürftige Seniorin beim Aussteigen aus einem Auto.

Mehr Geld für Pflegebedürftige: Ab 2025 steigen Pflegegeld und Sachleistungen um 4,5 Prozent.

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Verbraucher

Pflege ab 2025: Diese neuen Beträge gelten für Pflegegeld und Sachleistungen

20. Oktober 2025 // 13:00

Pflegebedürftige und Angehörige bekommen ab 2025 mehr Unterstützung. Alle neuen Beträge im Überblick.

Pflegeleistungen steigen zum 1. Januar 2025

Pflegebedürftige Menschen erhalten ab dem 1. Januar 2025 mehr Geld von der Pflegekasse. Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen um 4,5 Prozent. Damit sollen steigende Lebenshaltungskosten und der wachsende Pflegebedarf ausgeglichen werden. Entscheidend bleibt, ob jemand zu Hause versorgt wird oder in einer stationären Einrichtung lebt.

Pflegesachleistung für Betreuung zu Hause

Wer zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, bekommt sogenannte Pflegesachleistungen. Diese decken Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt ab – die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Dienst ab. Je nach Pflegegrad liegen die monatlichen Beträge zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu, etwa für Haushaltshilfen oder Alltagshilfe.

Pflegegeld bei selbst organisierter Betreuung

Pflegegeld erhalten Personen, die ihre Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige oder Freunde. Der Betrag wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. 2025 liegt das Pflegegeld bei 347 Euro im Pflegegrad 2, 599 Euro im Pflegegrad 3, 800 Euro im Pflegegrad 4 und 990 Euro im Pflegegrad 5. Es kann auch anteilig ausgezahlt werden, wenn Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt werden.

Vollstationäre Pflege und weitere Leistungen

Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt, erhält ebenfalls Zuschüsse – abhängig vom Pflegegrad zwischen 131 Euro (Pflegegrad 1) und 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich beteiligt sich die Pflegeversicherung an pflegebedingten Kosten über Zuschläge. Weitere Leistungen sind Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen. So soll Pflege in allen Lebenslagen bezahlbarer und planbarer werden. Das schreibt die Verbraucherzentrale. (mca)