Eine Pflegerin und eine Seniorin stehen am Fenster.

Widerspruch bei Pflegegrad: Diese Fristen und Schritte sind entscheidend.

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Widerspruch gegen Pflegegrad: Diese Fristen und Schritte sind wichtig

20. Oktober 2025 // 18:00

Pflegegrad niedriger als erwartet? So funktioniert der Widerspruch bei der Pflegekasse – Schritt für Schritt erklärt.

Pflegegrad Widerspruch: Wenn der Bescheid nicht passt

Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein Gutachten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse, ob und in welchem Umfang Leistungen bewilligt werden. Fällt der Bescheid negativ aus oder ist der Pflegegrad niedriger als erwartet, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben zugestellt wurde.

Fristen und Form: Darauf kommt es an

Fehlt im Bescheid der Hinweis auf die Widerspruchsfrist, verlängert sich diese auf ein Jahr. Wichtig ist der Nachweis, dass der Widerspruch rechtzeitig eingegangen ist. Daher sollte er per Einschreiben mit Rückschein oder Telefax geschickt werden – eine E-Mail reicht nicht aus. Wer Unterstützung braucht, kann kostenlose Musterbriefe nutzen, die viele Sozialverbände oder Krankenkassen anbieten.

Zweitgutachten bringt oft Klarheit

Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Pflegekasse ihre Entscheidung erneut. Meist wird ein zweites Gutachten angefordert – entweder auf Basis der Akten oder mit einem weiteren Hausbesuch. Für diesen Termin sollten aktuelle Arztberichte und Pflegeunterlagen bereitliegen. Wird der Widerspruch anerkannt, folgt ein positiver Bescheid. Bleibt es bei der Ablehnung, ergeht ein sogenannter Widerspruchsbescheid.

Sozialgericht als letzte Instanz

Wer auch danach unzufrieden ist, kann beim Sozialgericht Klage einreichen – innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchsbescheids. Gerichtskosten entstehen in der Regel nicht. Erfolgt ein Urteil zugunsten der Betroffenen, übernimmt die Pflegekasse die Anwaltskosten. Eine Klage kann schriftlich eingereicht oder direkt bei der Geschäftsstelle des Gerichts aufgenommen werden. Wichtig ist, alle Unterlagen wie Bescheide, Arztatteste und Zeugnisse beizulegen, um den Anspruch nachvollziehbar zu belegen. Das schreibt die Verbraucherzentrale. (mca)