Ein Einkaufswagen im Supermarkt wird von einem Mann geschoben.

Der Kassenpreis ist entscheidend: Was Kunden zwischen Oldenburg und Bremerhaven beachten sollten.

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Verbraucher

Regalpreis oder Kassenpreis – welcher zählt beim Einkauf?

15. Oktober 2025 // 23:55

Im Supermarkt stimmt der Preis an der Kasse nicht mit dem am Regal überein? Das ist ärgerlich – doch rechtlich gilt eine klare Regel.

Wenn der Preis am Regal anders ist als an der Kasse

Ein Pesto-Glas kostet laut Schild 1,99 Euro, an der Kasse werden plötzlich 2,99 Euro fällig: Solche Preisdifferenzen sorgen regelmäßig für Ärger, wie Radio Bayerb bereits berichtete. Viele Kunden glauben, der Regalpreis sei verbindlich. Doch juristisch ist das falsch – entscheidend ist, was der Scanner an der Kasse zeigt.

Warum der Preis am Regal nur ein Angebot ist

Laut Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern gilt der Preis am Regal nur als „Einladung zum Kauf“. Erst mit dem Einscannen an der Kasse kommt das verbindliche Angebot des Händlers zustande. Das heißt: Der Kassenpreis zählt – unabhängig davon, ob der günstigere Preis auf einem Etikett oder auf einem elektronischen Schild stand.

Was Verbraucher tun können, wenn der Preis abweicht

Kunden müssen den teureren Preis nur dann zahlen, wenn sie den Artikel trotzdem kaufen möchten. Wer das nicht will, darf den Kauf ablehnen – auch noch an der Kasse. Händler sind hingegen nicht verpflichtet, den niedrigeren Regalpreis anzuerkennen, auch wenn viele Geschäfte aus Kulanz oft doch nachgeben.

Das bedeutet für dich beim Einkaufen

Das gilt also: Der Preis an der Kasse ist verbindlich, der am Regal nur ein Hinweis. Wer einen Unterschied bemerkt, sollte das freundlich ansprechen – häufig zeigen sich Supermärkte entgegenkommend. Verbraucherschützer empfehlen zudem, Kassenbons direkt zu prüfen, um falsche Kassenpreise sofort reklamieren zu können. (akk)