Pommes in einer Schale mit einer Pommes-Sauce und Ketchup (Symbolbild)

Pommes mit einer Pommes-Sauce und Ketchup (Symbolbild)

Foto: KI

Verbraucher

Gesundheitsgefahr für Allergiker: Rückruf von Pommes-Soße gestartet

8. Oktober 2025 // 17:25

Bundesamt meldet Rückruf: In einer Pommes-Soße steckt Sellerie ohne Hinweis auf dem Etikett – Allergiker riskieren Beschwerden, Geld gibt‘s zurück.

Rückruf betrifft eine konkrete Charge

Das Bundesamt verweist auf einen Rückruf für eine Pommes-Soße im Schraubglas. In Baden-Württemberg ist die Charge 01 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.05.2026 betroffen. Auf dem Etikett fehlt der Hinweis auf das Allergen Sellerie. Das bedeutet für dich: Wer Sellerie nicht verträgt, sollte den Inhalt nicht verzehren und das Produkt umgehend zurückgeben.

Diese Produktdaten solltest du prüfen

Der Rückruf betrifft die PommSo Pommes Soße von Erhardt GmbH & Co. KG. Wichtige Angaben: Charge 01, MHD 30.05.2026; andere Chargen sind laut Meldung korrekt gekennzeichnet und nicht betroffen. Die Warnung wurde am Dienstag, 7. Oktober 2025 veröffentlicht.

PommSo Pommes-Sauce im Glas

So sieht ein Glas der PommSo-Pommes-Sauce aus, von der eine bestimmte Charge zurückgerufen wurde.

Foto: Firma Erhardt GmbH & Co. KG

Warum die Soße zum Risiko werden kann

Für Menschen mit Sellerie-Allergie kann der Verzehr ohne Kennzeichnung gefährlich sein. Das Allergen kann Reaktionen auslösen, die von Juckreiz bis zu Atemnot reichen. Die Behörden stufen den Fall als Allergen-Kennzeichnungsfehler ein – dadurch entsteht eine Gesundheitsgefahr für Allergiker.

Was du jetzt tun solltest

Wenn das genannte Glas in deiner Küche steht, iss es nicht, wenn du Sellerie nicht verträgst. Bringe es zur Verkaufsstelle zurück – der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon. Für Nicht-Allergiker ist der Verzehr zwar nicht grundsätzlich gefährlich, empfohlen wird die Rückgabe.

So erreichst du den Hersteller bei Fragen

Die Firma Erhardt GmbH & Co. KG bietet Kontakt über 07805/5217 sowie info@erhardt-naturkost.de. Zuständig ist das Land Baden-Württemberg, das die Meldung erstellt und veröffentlicht hat. Damit bleibt die Information zentral über lebensmittelwarnung.de abrufbar.

Hintergrund: Wo offizielle Rückrufe erscheinen

Öffentliche Warnungen zu Lebensmitteln werden auf lebensmittelwarnung.de von Bund und Ländern veröffentlicht. Das Portal ist der gemeinsame Kommunikationskanal für Rückrufe und wird fortlaufend aktualisiert – so bleiben Verbraucher handlungsfähig. (pas)