Verschiedene Streaming-Dienste, darunter Magenta TV, DAZN, YouTube, Disney+, Netflix, Prime Video, Sky Ticket, Aplle TV, Joyn, Twitch, sind auf dem Display eines iPhone SE zu sehen.

Der Streamingdienst DAZN steht in Hamm vor Gericht. 4.500 Betroffene klagen gegen Preiserhöhungen.

Foto: Stein

Verbraucher

Streamingdienst vor Gericht: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

28. Oktober 2025 // 23:55

Der Streamingdienst DAZN steht wegen mutmaßlich unzulässiger Preiserhöhungen vor Gericht. Verbraucherschützer klagen – und Tausende machen mit.

Sammelklage gegen Streamingdienst DAZN

Der Sport-Streamingdienst DAZN steht wegen mutmaßlich rechtswidriger Preiserhöhungen vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Hintergrund ist, dass DAZN 2021 und 2022 die Preise für laufende Abos teils verdoppelt hatte – ohne Zustimmung der Kunden. Betroffene sollen so Geld zurückbekommen können, wenn das Gericht die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt.

Tausende Kunden machen mit

Bereits rund 4.500 Nutzerinnen, Nutzer und kleine Unternehmen haben sich der Klage angeschlossen. Der VZBV spricht von einem „klaren Foulspiel“ gegenüber den Kundinnen und Kunden. Die Verbraucherschützer werfen DAZN vor, intransparent und unfair gehandelt zu haben. Konkret soll eine Klausel in den Verträgen die Preisanpassungen ermöglicht haben, ohne die Kundenrechte ausreichend zu wahren.

Gerichtstermin steht fest

Die Klage wurde beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, die erste mündliche Verhandlung ist für den 4. September 2026 angesetzt. Bis mindestens 25. September 2026 können sich weitere Betroffene der Sammelklage anschließen. Ziel der Verbraucherschützer ist, die Preiserhöhungen rückgängig zu machen und Rückzahlungen durchzusetzen. Sollte das Gericht dem VZBV recht geben, könnte das Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Streamingbranche haben.

DAZN weist Vorwürfe zurück

DAZN verteidigt die Preisanpassungen als gerechtfertigt. Laut Deutschlandchefin Alice Mascia habe man das Angebot deutlich erweitert – unter anderem mit zusätzlichen Rechten an der Fußball-Bundesliga und der Champions League. Von „Willkür“ könne daher keine Rede sein. Dennoch gilt der Fall als Präzedenz: Er könnte klären, wie weit Streamingdienste bei Preiserhöhungen in laufenden Verträgen künftig gehen dürfen. Das berichtet die Tagesschau. (mca)