Die Göttin Justitia im Gegenlicht.

Eine Verbraucherin aus Niedersachsen hat nach vier Jahren Streit 900 Euro von klarmobil zurückerhalten – dank Hilfe der Verbraucherzentrale.

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Verbraucher

Unglaublich! Nach vier Jahren bekommt Kundin 900 Euro Mobilfunkkosten erstattet

1. Oktober 2025 // 08:00

Trotz fristgerechtem Widerruf musste eine Frau jahrelang zahlen. Erst die Verbraucherzentrale setzte die Rückzahlung durch.

Fristgerechter Widerruf – doch die Rechnungen kamen trotzdem

Eine Verbraucherin aus Niedersachsen hat nach jahrelangem Streit mit klarmobil endlich ihr Geld zurückerhalten. Obwohl sie ihren Mobilfunkvertrag bereits im Juni 2021 ordnungsgemäß widerrufen hatte, stellte der Anbieter weiterhin Rechnungen aus. Aus Sorge vor Konsequenzen beglich die Kundin die Forderungen – insgesamt fast 900 Euro, obwohl sie den Vertrag nie genutzt hatte. Das berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.

Anbieter akzeptierte Widerruf nicht

Der Vertrag war ursprünglich über den Online-Händler Motion TM Vertriebs GmbH abgeschlossen worden. Der Widerruf ging wie vorgeschrieben an mobilcom-debitel, heute freenet DLS GmbH. Trotzdem akzeptierte das Unternehmen die Erklärung nicht und verwies auf den Händler. Rechtlich war die Lage jedoch eindeutig: Der Widerruf erfolgte korrekt und fristgerecht.

Verbraucherzentrale erreicht Rückzahlung

Erst die Verbraucherzentrale Niedersachsen brachte Bewegung in den Fall. Nach Kontaktaufnahme mit Anbieter und Händler lenkte klarmobil ein und erkannte den Widerruf an. Die Verbraucherin erhielt die zu Unrecht gezahlten Beträge vollständig zurück. „Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, hartnäckig zu bleiben und nicht nachzugeben, wenn Unternehmen Verbraucherrechte ignorieren“, betont Rechtsexpertin Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Widerruf: Rechte kennen und Fristen wahren

Ein Widerruf ist in den meisten Fällen unkompliziert. Ein kurzes Schreiben per Post oder E-Mail reicht, wichtig ist die Einhaltung der Frist. Empfehlenswert ist eine schriftliche Bestätigung, um den Widerruf im Streitfall nachweisen zu können. Wer dennoch Probleme mit der Durchsetzung erlebt, kann sich kostenlos an die Verbraucherzentrale wenden. (mb)