Zurück aus dem Urlaub und schon Post von Inkassobüros? Prüfen Sie lieber zweimal, um unnötige Kosten zu vermeiden.
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Bußgeld nach dem Urlaub: Was tun bei Post aus dem Ausland?
Nach dem Urlaub kommt die böse Überraschung im Briefkasten: Ein Bußgeld aus dem Ausland. Wann Sie zahlen müssen – und wann nicht.
Nach dem Urlaub droht Post aus dem Ausland
Viele Urlauber kennen das: Kaum zurück, wartet ein Bußgeldbescheid aus Italien, Frankreich oder Spanien im Briefkasten. Meist geht es um Maut, Parken oder City-Zonen – Verstöße, die im Ausland deutlich teurer ausfallen können als in Deutschland. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät, Ruhe zu bewahren und die Forderung genau zu prüfen. Entscheidend ist, ob es sich um ein behördliches Bußgeld oder eine private Vertragsstrafe handelt.
Hohe Zusatzkosten oft zweifelhaft
Vor allem bei Mietwagen drohen zusätzliche Bearbeitungsgebühren der Vermieter, etwa für die Weitergabe von Fahrerdaten an Behörden. Diese Kosten sind laut EVZ rechtlich nicht immer zulässig. Auch Inkassobüros schlagen oft überhöhte Gebühren auf, die den eigentlichen Betrag deutlich übersteigen. In solchen Fällen kann sich ein Chargeback-Verfahren lohnen: Wer per Kreditkarte bezahlt hat, kann unrechtmäßige Abbuchungen über die Bank zurückfordern.
Unterschied zwischen Bußgeld und Vertragsstrafe
Ein echtes Bußgeld über mindestens 70 Euro, das von einer Behörde im EU-Ausland verhängt wurde, kann in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Anders ist es bei privaten Forderungen, etwa von Parkplatz- oder Mautbetreibern – diese fallen unter das Zivilrecht und müssen gesondert eingeklagt werden. Verbraucher sollten daher immer prüfen, von wem die Zahlungsaufforderung stammt.
Nicht ignorieren, sondern prüfen und handeln
Bußgelder aus dem Ausland sollten nie ignoriert werden – sonst drohen Mahnungen und Zusatzkosten. Gleichzeitig gilt: Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren müssen nicht bezahlt werden. Wer unsicher ist, kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Die dortigen Juristen helfen kostenlos, echte Bußgelder von fragwürdigen Forderungen zu unterscheiden – und bewahren so viele Reisende vor unnötigen Kosten. Das berichtet msn. (mca)