Menschen gehen im Terminal 1 am Flughafen Berlin Brandenburg mit Gepäck durch die Haupthalle.

Viele buchen sie aus Sorge – doch laut Verbraucherzentrale ist eine Reiserücktrittsversicherung nur in bestimmten Fällen wirklich sinnvoll.

Foto: Christophe Gateau

Verbraucher

Urlaub geplatzt? So holt ihr euch mit der richtigen Versicherung euer Geld zurück

7. Juni 2025 // 12:00

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat erklärt, wann sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt – und worauf bei der Auswahl zu achten ist.

Wann sich die Reiserücktrittsversicherung wirklich lohnt

Mit dem Sommerurlaub vor Augen steigt bei vielen auch der Wunsch nach Sicherheit. Eine Reiserücktrittsversicherung kann helfen, hohe Stornokosten zu vermeiden, wenn eine Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Laut Verbraucherzentrale Niedersachsen lohnt sich der Abschluss jedoch nicht in jedem Fall: Nur wer eine besonders teure Reise plant oder ein erhöhtes Risiko hat – etwa durch kleine Kinder oder Vorerkrankungen – sollte über den Schutz nachdenken.

Nur bei unvorhersehbaren Gründen gültig

Wichtig ist: Die Versicherung zahlt nur bei unerwarteten Ereignissen wie plötzlicher Krankheit oder einem familiären Notfall. Wer bereits vor der Buchung krank war oder eine Operation geplant hatte, bleibt auf den Kosten sitzen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten den tatsächlichen Bedarf genau prüfen“, rät Rechtsexperte Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Tarifwahl und Fristen beachten

Der Abschluss ist meist bis zu 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Kurzentschlossene müssen schnell handeln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Versicherung separat zur Reise zu buchen und Angebote sorgfältig zu vergleichen. Ideal ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung, der zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung umfasst.

Verbraucherschutz durch Ombudsmann

Ein weiterer Hinweis: Seriöse Anbieter beteiligen sich am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns. Sollte es zum Streitfall kommen, können Versicherte dort kostenlos Hilfe bekommen. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherung bindend.

Mehr Informationen und Tipps

Detaillierte Hinweise zur Auswahl der passenden Reiserücktrittsversicherung sowie Verhaltenstipps für den Schadensfall sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen abrufbar. Das berichtete die Verbraucherzentrale Niedersachsen.(dly)