Flugreisende stehen an der Sicherheitskontrolle an einem Flughafen.

Ob Reiserücktritt, Krankschreibung oder Flughafen-Stress – Versicherungs-Experten klären auf, was Reisende vor den Sommerferien wissen müssen.

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Verbraucher

Urlaub in Gefahr? Diese Fehler kosten schnell Geld und Nerven

30. Juni 2025 // 10:32

Naturkatastrophe, Krankheit oder Flug verpasst? Versicherungs-Experten haben wertvolle Tipps für Urlauber zusammengestellt.

Sommerzeit ist Urlaubszeit – doch nicht immer verläuft die schönste Zeit des Jahres nach Plan. Wer etwa aus Bremerhaven in Richtung Süden startet, sollte laut den Arag-Experten einige wichtige Regeln kennen, um bei Problemen nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Sei es eine Naturkatastrophe, Krankheit oder ein verpasster Flug – wer gut informiert ist, kann sich absichern.

Reiserücktritt bei Naturkatastrophen

Wird der Urlaub durch Erdbeben, Waldbrände oder andere Gefahren unzumutbar, dürfen Pauschalurlauber kostenfrei stornieren. Der Reiseveranstalter muss dann entweder eine Alternative anbieten oder den vollen Reisepreis erstatten. Bei Individualreisen ist das schwieriger: Hier sind Urlauber auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.

Krank im Urlaub – was gilt rechtlich?

Wer während des Urlaubs krank wird, kann sich die verlorenen Urlaubstage mit einem Attest vom Arzt zurückholen. Diese Tage werden nicht vom Jahresurlaub abgezogen. Wird man vor dem Urlaub krank, darf man diesen in Absprache mit dem Arbeitgeber verschieben. Ein genehmigter Urlaub darf nur in Ausnahmefällen, etwa bei dringenden betrieblichen Gründen, verweigert werden.

Krankschreibung und Reisen – ein Risiko

Ob man trotz Krankschreibung verreisen darf, hängt vom Einzelfall ab. Ist die Reise mit der Genesung vereinbar, ist sie zulässig. Wird die Gesundheit jedoch gefährdet – etwa durch eine Abenteuerreise mit Grippe – drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.

Rechtlich heikel: Krank im Ausland

Eine ausländische Krankschreibung ist grundsätzlich gültig – sofern sie korrekt ausgestellt ist. Im Fall eines Lagerarbeiters, der in Tunesien krank wurde und trotz „Reiseunfähigkeit“ nach Deutschland zurückflog, zweifelten Richter am Wahrheitsgehalt der Bescheinigung. Wiederholte Krankmeldungen im Urlaub können Misstrauen wecken und rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Flughafenstress: Wann ist man selbst schuld?

Verpasst ein Reisender den Flug, weil er weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen war, hat er laut Landgericht Koblenz keinen Anspruch auf Entschädigung. Entscheidend ist, ob das empfohlene Zeitfenster eingehalten wurde und die Sicherheitskontrolle rechtzeitig erreicht wurde. (pm/axt)