
Viele Reisende erhalten nach dem Urlaub teure Zahlungsaufforderungen. Wie man reagieren sollte – und wann man nicht zahlen muss.
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Urlaubsfalle Bußgeld: Was Rückkehrer jetzt wissen müssen
Post vom Inkasso nach dem Urlaub? Bei Bußgeldforderungen aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Nicht alles ist rechtens.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland?
Wer sich im Sommerurlaub mit dem Auto im Ausland bewegt hat, könnte nach der Rückkehr unangenehme Post bekommen. Häufig sind es Bußgeldbescheide oder Inkassoschreiben – manchmal mit überraschend hohen Summen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gibt Tipps, wie man mit solchen Forderungen umgeht.
Hohe Summen sorgen für Ärger
Oft geht es um Verstöße wie:
- Parken auf privaten Flächen (z. B. in Dänemark, Österreich)
- Nicht bezahlte Maut oder fehlende Vignetten (z. B. Italien, Ungarn)
- Unerlaubtes Befahren von Umweltzonen (z. B. in London oder italienischen ZTL-Zonen)
Auch wer bereit ist zu zahlen, ist oft geschockt über die Höhe der Forderung. Tatsächlich sind Bußgelder im Ausland häufig deutlich höher als in Deutschland.
Mietwagen: Vorsicht bei Zusatzgebühren
Wer mit einem Mietwagen unterwegs war, bekommt häufig eine zweite Rechnung vom Vermieter – etwa für die Bearbeitung des Bußgelds. Laut EVZ ist diese Zusatzgebühr in vielen Fällen rechtlich fragwürdig, selbst wenn sie in den AGB steht.
Tipp: Über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren können Verbraucher den Betrag über ihre Bank zurückholen.
Wichtig: Bußgeld oder Vertragsstrafe?
Nicht jede Forderung ist ein echtes Bußgeld. Entscheidend ist: Behördliche Bußgelder über 70 Euro (inkl. Gebühren) können in Deutschland offiziell vollstreckt werden – über das Bundesamt für Justiz. Vertragsstrafen von privaten Firmen (z. B. Mautbetreiber, Parkplatzfirmen) nicht. Diese müssen zivilrechtlich eingeklagt werden.
Nicht ignorieren – aber kritisch prüfen
Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollten nicht ignoriert werden. Wer einfach abwartet, riskiert Mahnungen und hohe Zusatzkosten. Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren sollten Betroffene aber nicht akzeptieren.
Hilfe vom EVZ
Wer unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt ist, kann sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden: www.evz.de. (mb)