
Parkscheibenfehler vermeiden: Bußgelder drohen! Regeln beachten und korrekt einstellen.
Foto: Klose
Vermeide diese Fehler bei der Parkscheibe - Bußgelder drohen!
Parkscheibe vergessen oder nachgestellt? Das kann teuer werden. Diese Regeln sollten Autofahrer unbedingt beachten.
Falsch eingestellt? So wird die Parkscheibe schnell zur Kostenfalle
Die blaue Parkscheibe gehört eigentlich zur Grundausstattung eines Autos. Dennoch unterlaufen Autofahrern immer wieder vermeidbare Fehler. Der häufigste: Die falsche Zeiteinstellung. Laut §13 der Straßenverkehrs-Ordnung muss die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden. Wer etwa um 14.23 Uhr parkt, muss 14.30 Uhr einstellen – nicht 14.23 Uhr.
Sichtbarkeit ist Pflicht – sonst wird‘s teuer
Damit die Parkscheibe als gültig gilt, muss sie gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Im Handschuhfach oder unter Zetteln ist sie ungültig. Auch eine verrutschte oder umgekippte Scheibe zählt nicht. Die Ordnungshüter müssen die Zeit ohne Mühe ablesen können. Eine Ausnahme gilt im Winter: Ist die Scheibe durch Schnee bedeckt, wird kein Bußgeld verhängt.
Tricksen verboten: Parkscheibe darf nicht verstellt werden
Ein weiterer Fehler, der Autofahrern teuer zu stehen kommen kann: das Nachstellen der Parkscheibe während der Parkzeit. Laut Auto Club Europa (ACE) ist das verboten. Wer die erlaubte Parkdauer überschreitet, muss den Platz verlassen – selbst wenn ein Beifahrer kurz „wartet“. Das Reservieren eines Parkplatzes kann als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden.
Elektronische Parkscheiben: Bequem, aber nur mit Zulassung
Eine elektronische Parkscheibe kann besonders für Pendler sinnvoll sein. Sie erkennt automatisch den Parkbeginn und stellt die Zeit korrekt ein. Voraussetzung: Die Scheibe muss eine Typengenehmigung besitzen, eine 24-Stunden-Anzeige zeigen und das Verkehrszeichen „P“ sowie den Hinweis „Ankunftszeit“ tragen. Das berichtet op-online. (mca)